Mit den Stimmen der drei Koalitionsparteien im Innenausschuss hat der neue europäische Asyl- und Migrationspakt die nächste nationale Hürde genommen. „Es ist die größte Verschärfung im fremdenrechtlichen Bereich seit 20 Jahren gelungen“, betonte Innenminister Gerhard Karner (ÖVP). Doch was genau bringt der Pakt einem Land wie Österreich? Die Neuerungen auf einen Blick.
Mit einer Mehrheit der Stimmen von ÖVP, SPÖ und NEOS hat sich der Innenausschuss am Dienstag für die innerstaatliche Umsetzung des europäischen Asyl- und Migrationspakts (AMPAG) ausgesprochen. Dessen Ziel ist es, die Effizienz und Geschwindigkeit von Asylverfahren zu steigern, Migrationsströme besser zu steuern, Sekundärmigration einzudämmen und somit die nationalen Asyl- und Migrationssysteme nachhaltig zu entlasten.
Maßnahmen auf EUROPÄISCHER EbeneDer Asylpakt garantiert erstmals verpflichtende beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen. Diese beinhalten ein umfassendes Screening und eine Registrierung. Verfahren werden künftig binnen zwölf Wochen abgeschlossen sein. Bei einer Negativ-Entscheidung wird unmittelbar an der Grenze ein Abschiebeverfahren durchgeführt. Bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit kann zudem bereits Haft während des Außengrenzverfahrens verhängt werden. Das EU-Identifizierungssystem „EURODAC“ wird zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut. Neben Asylwerbern werden auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst. Die Altersgrenze für die Erfassung von biometrischen Daten wird von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt. Gesichtsbilder und Ausweisdokumente können künftig ebenso in dieser Datenbank gespeichert werden.
NATIONALE Verschärfung des AsylrechtsDie internationalen Flughäfen stellen in Zukunft die einzigen EU-Außengrenzen Österreichs dar. Asylverfahren an der Grenze werden daher künftig zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden. Bisher konnten Antragsteller an einem bestimmten Ort im Grenzkontrollbereich oder in der Erstaufnahmestelle angehalten werden. Zusätzlich wird zu diesen Zwecken auch erstmals die Anordnung von Haft möglich sein.
Rückkehrzentren und verpflichtende RückkehrberatungDurch das Verhängen einer „Wohnsitzauflage“ wird es künftig möglich sein, ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten Rückkehrzentren – zu verpflichten. Die verpflichtende Rückkehrberatung wird deutlich ausgebaut.Das Balkendiagramm zeigt die Anzahl der Asylanträge in Österreich von 2000 bis 2025. Die höchsten Werte wurden 2015 mit 88.340 und 2022 mit 112.272 Anträgen erreicht. 2024 lag der Wert bei 25.360, für 2025 sind vorläufig 16.284 Anträge verzeichnet. Quelle: BMI.if(!window.apaResc)window.apaResc=e=>{window.addEventListener(„message“,a=>{const s=a.data;if(s[e])Array.from(document.getElementsByClassName(e)).forEach(a=>{a.style.height=s[e]+“px“})})};apaResc(„apa-0114-26“);Sanktionen im Bereich der GrundversorgungBestimmte Möglichkeiten der Reduktion und Entziehung von Leistungen im Rahmen der Grundversorgung finden sich bereits im geltenden Recht. Aufgrund der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie werden diese Möglichkeiten zur Reduktion bzw. Entzug nun vollinhaltlich ausgeschöpft.
Quotierung des FamiliennachzugsUm die Systeme vor einer Überlastung zu schützen, wird der Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zukünftig einer Quote unterliegen. Die erste Quote kann auch gegen Null gehen.Obsorge für unbegleitete Minderjährige soll neu geregelt werdenMit dem „Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz“ soll die gesetzliche Vertretung von unbegleiteten Minderjährigen künftig bereits ab dem Zeitpunkt ihres Antreffens im Bundesgebiet sichergestellt werden. Der Kinder- und Jugendhilfeträger (KJHT) soll künftig kraft Gesetzes mit der Obsorge betraut werden, wodurch das bislang erforderliche Verfahren beim Pflegschaftsgericht entfallen und damit verbundene Verzögerungen vermieden werden sollen. Die Vorlage sieht zudem vor, dass der KJHT eine erste Einschätzung zur Minderjährigkeit vornimmt. Bestehen Zweifel, soll ein gerichtliches Verfahren zur Klärung eingeleitet werden können. Bis zu einer Entscheidung sei grundsätzlich von der Minderjährigkeit auszugehen.
„Werte-Charta“ und Errichtung von RückkehrzentrenMit einer verbindlichen „Werte-Charta“ soll sich jeder Asylberechtigte den Grundsätzen des österreichischen Rechtsstaates verpflichtet fühlen. Ausschließlich österreichisches Recht ist die Grundlage unseres demokratischen Zusammenlebens. Österreichs Regierung möchte sich für eine Null-Toleranz-Politik bei straffälligen Asylwerbern bzw. Asylberechtigten einsetzen. Nach Verbüßung der Mindesthaft soll die restliche Haftzeit im Herkunftsland abgesessen werden. Um die geplanten Rückkehrzentren in Drittstaaten errichten zu können, werden Gespräche mit den betroffenen Anrainerstaaten der Herkunftsländer intensiviert. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche Rückkehrzentren.Pakt muss bis 11. Juni umgesetzt werdenDer europäische Asyl- und Migrationspakt im Rahmen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) umfasst elf Rechtsakte, die bis zum 11. Juni 2026 in nationales Recht umzusetzen sind.Karner: „Größte fremdenrechtliche Verschärfung seit 20 Jahren“Nach fast zehnjähriger Diskussion auf europäischer Ebene und „hartem und intensiven Ringen“ um die nationalstaatliche Umsetzung sei nun ein „großer gemeinsamer Wurf“ und „die größte Verschärfung im fremdenrechtlichen Bereich seit 20 Jahren“ gelungen, führte Innenminister Gerhard Karner gegenüber dem Ausschuss aus. Ein Asylsystem könne laut ihm nur funktionieren, wenn es „streng, hart aber auch gerecht“ sei. Es müsse vor Missbrauch und Überlastung geschützt werden und gleichzeitig jenen Hilfe bieten, die diese wirklich benötigten. FPÖ ortet „fatalen Irrweg“Keinen „großen gemeinsamen Wurf“, sondern einen „fatalen gemeinsamen Irrweg“ sah hingegen FPÖ-Abgeordneter Gernot Darmann im Asyl- und Migrationspart bzw. dessen Umsetzung und sprach von einem „Massenmigrationspackerl“. Irreguläre Massenmigration werde einfach durch legale Migration ersetzt, da die Verantwortlichen noch nicht erkannt hätten, dass es „längst an der Zeit für einen Asylstopp“ sei, wie ihn ihr eigener Antrag vorsehe. Doch anstatt die Probleme im Asylbereich zu lösen, würden diese nun lediglich „weiterverwaltet“ und etwa mit der Schaffung eines neuen Aufenthaltstitels weitere Pull-Faktoren produziert, führte Darmann aus. Besonders stieß er sich an den aus seiner Sicht überschießenden Auflagen, die von sicheren Drittstaaten erfüllt werden müssten, um dort die vorgesehenen Rückkehrzentren errichten zu können. Darmann zeigte sich „gespannt“, wo man jene Drittstaaten finden werde, die diesen Kriterien bezüglich Lebensstandard, Gesundheitsversorgung und Bildungsangebot entsprechen.Grüne sorgen sich um MenschenrechteAgnes Sirkka Prammer von den Grünen bezeichnete das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) als ein „grundsätzlich positives Instrument“. Doch Österreich würde sich überall wo es Regelungsspielraum für die Mitgliedstaaten gebe für die „grauslichere Variante“ entscheiden. Menschenrechtliche Standards würden „zurückgeschoben“, was nicht nur den betroffenen Menschen schade, sondern auch dem eigenen Rechtsstaat, so Prammer.
„Streng, aber gerecht“ – EU-Asylpakt: Das ändert sich jetzt für Österreich 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-04-14 17:20:13
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