Innenpolitischer Paukenschlag am Landesgericht Linz: Für August Wöginger gab es am Montag im Amtsmissbrauchsprozess einen Schuldspruch. Daraufhin gab der 51-Jährige seinen Rücktritt als ÖVP-Klubobmann bekannt. Der Liveticker von krone.at führt Sie durch den spannenden Prozesstag!
Das Wichtigste in Kürze:
ÖVP-Klubobmann August Wöginger erhält sieben Monate bedingt sowie eine unbedingte Geldstrafe von 43.200 Euro.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Wöginger hofft auf einen Freispruch in der nächsten Instanz.
Denn gab Wöginger nach dem Urteil seinen Rücktritt als Klubobmann der ÖVP bekannt. Er bleibe aber Abgeordneter zum Nationalrat.
Auch die zwei mitangeklagten Beamten wurden zu jeweils sieben Monaten bedingt und unbedingten Geldstrafen in der Höhe von 33.840 bzw. 22.680 Euro verurteilt.
„Von einem unbedeutenden Bürgeranliegen kann aufgrund der Chats und der Reaktion Wögingers keine Rede sein“, so die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.
Der krone.at-Liveticker:Das Gericht sah kein „Bürgeranliegen“, wie Wöginger die Bitte des Bürgermeisters um „ein gutes Wort“ bezeichnet hatte. Das Beweisverfahren habe auch ganz klar ergeben, dass die angeklagten Kommissionsmitglieder den Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven bevorzugt hätten, so die Vorsitzende. Sie begründet das u.a. auch mit dem Chatverkehr zwischen einem Kommissionsmitglied und Schmid.Vorwurf: Vorstandsposten zugeschanztDer Vorwurf der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft lautete, dass die Angeklagten 2017 einem ÖVP-Bürgermeister aus parteipolitischen Motiven den Vorstandsposten im Finanzamt Braunau zugeschanzt hätten. Wöginger soll laut Anklage mithilfe des damaligen Generalsekretärs und Kabinettschefs im Finanzministerium, Thomas Schmid, Einfluss auf den Besetzungsprozess genommen haben. Die beiden Mitangeklagten saßen in der Begutachtungskommission und sollen dort den Kommunalpolitiker „gepusht“ haben.Der Prozesstag in Bildern:Bei einem Strafrahmen zwischen sechs Monaten und fünf Jahren Haft hatte die WKStA einen unbedingten Strafteil in Form einer Geldstrafe verlangt. Die drei Angeklagten bestritten die Vorwürfe und ihre Verteidiger hatten Freisprüche gefordert. Allerdings hatten alle drei Ende des Vorjahres bereits eine Verantwortungsübernahme abgegeben, um eine Diversion zu bekommen, die allerdings vom Oberlandesgericht (OLG) Linz gekippt worden war. Die Infografik zeigt die Chronologie des Gerichtsverfahrens gegen den ÖVP-Klubobmann Wöginger seit 2017. Die wichtigsten Ereignisse sind eine mutmaßliche Intervention 2017, die Anklage wegen Amtsmissbrauch im Mai 2025, ein Prozess im Oktober 2025 mit Geldstrafe von 44.000 Euro, das Kippen der Diversion durch das Oberlandesgericht im Dezember 2025 sowie der erneute Prozessbeginn im Februar 2026 und das Urteil im Mai 2026. Quelle: APA.if(!window.apaResc)window.apaResc=e=>{window.addEventListener(„message“,a=>{const s=a.data;if(s[e])Array.from(document.getElementsByClassName(e)).forEach(a=>{a.style.height=s[e]+“px“})})};apaResc(„apa-0546-26“);
„Bürgeranliegen“ in Sprechstunde überreichtZum Hintergrund: Zu Weihnachten 2016 wurde der Vorstandsposten für das Finanzamt Braunau/Ried/Schärding (kurz FA Braunau) ausgeschrieben. Neben der interimistischen Leiterin Christa Scharf bewarb sich u.a. auch ein oberösterreichischer ÖVP-Bürgermeister um den Job. Er hatte im Vorfeld seinen Parteifreund Wöginger in dessen Abgeordneten-Sprechstunde seine Bewerbungsunterlagen gegeben und ihn gebeten, ein gutes Wort für ihn einzulegen. Wöginger gab das „Bürgeranliegen“, wie er es nennt, an Thomas Schmid weiter.Die WKStA geht davon aus, dass Schmid auf Geheiß Wögingers bei einem Kommissionsmitglied für den Bürgermeister interveniert und dieses – der Zweitangeklagte – im Hearing den Ortschef bevorzugt habe. Der Erstangeklagte war der Vorsitzende der Kommission und habe aufgrund eigener ÖVP-Nähe zugunsten des Bürgermeisters gehandelt, so die Anklage. Beim Hearing am 13. Februar 2017 setzte sich der Ortschef tatsächlich durch. Die Anklage stützt sich auch auf Chats, die auf Thomas Schmids Handy gefunden wurden. Sie sollen die Intervention belegen. Schmid entging allerdings aufgrund seines Kronzeugenstatus einer Anklage.Keine Klärung zu Vorgängen in FreistadtIm Zuge des Prozesses hatte sich die Aufmerksamkeit auch auf die Besetzung des Vorstandspostens im Finanzamt Freistadt/Rohrbach/Urfahr (kurz FA Freistadt) drei Monate vor jener im FA Braunau gerichtet. Dort hatte sich der Bürgermeister ebenfalls beworben, war aber nicht zum Zug gekommen. Auffällig war, dass eine Beamtin (Zeugin G.), die sich dagegen ausgesprochen hatte, das Bürgermeisteramt als Leitungserfahrung zu werten, bei der Kommission für Braunau plötzlich nicht mehr mit an Bord war und die anderen Mitglieder den Ortschef besser beurteilten als beim ersten Mal. Das sei „auffällig“ gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Das Beweisverfahren habe ergeben, dass Zeugin G. zum Zeitpunkt dieser Umbestellung und des Hearings nicht – wie teils behauptet – auf Urlaub war. Wer die Änderung veranlasst hat, habe das Beweisverfahren aber nicht mehr klären können.Nicht rechtskräftigDer Schaden für die Republik liege nicht nur darin, dass nicht der bestgeeignete Bewerber zum Zug gekommen sei, sondern auch darin, dass sich geeignete Bewerber nicht mehr bewerben, wenn sie das Vertrauen verlieren. Daraus ergebe sich, dass eine völlig unbedingte Strafe nicht ausgereicht habe. Daher verhängte das Gericht jeweils sieben Monate bedingt und unbedingte Geldstrafen im Ausmaß von jeweils 180 Tagsätzen. Der Schuldspruch erfolgte wegen Amtsmissbrauchs, bei den Beamten zusätzlich wegen falscher Beweisaussage. Die Privatbeteiligten wurden auf den Zivilrechtsweg verwiesen.Die Verteidiger der Beamten und die WKStA gaben keine Erklärung ab, Wögingers Anwalt kündigte Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Der Vertreter von Christa Scharf kündigte Rechtsmittel an, jener der Republik gab keine Erklärung ab. Die Urteile sind somit nicht rechtskräftig. Wöginger beteuerte nach der Urteilsverkündung einmal mehr seine Unschuld. Er habe Thomas Schmid nicht beauftragt, rechtswidrig zu intervenieren.
Polit-Hammer in Linz – Schuldig: Wöginger tritt als ÖVP-Klubchef zurück! 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-05-04 13:24:32
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