Im Wesentlichen ist vorgesehen, die Entschädigung des Gemeindepräsidiums von rund 145’000 Franken auf 160’000 Franken (inklusive Spesen) anzuheben.
Weiter soll der Pauschalbetrag für das Amt eines Geschäftsprüfungskommissionsmitglieds von 800 auf 1000 Franken erhöht werden. Die Mitglieder des Zählbüros sollen zudem für ihre Einsätze am Samstag und Sonntag neu mit 20 statt 17 Franken pro Stunde entschädigt werden.
Der Beschluss der Genehmigung des Entschädigungsreglements untersteht nach geltender Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Frist wurde auf den 8. August bis zum 7. September 2026 festgesetzt. Das Referendum wird ergriffen, wenn dies 30 Stimmberechtigte innert 30 Tagen schriftlich verlangen. Die Unterlagen sind während der Frist auf der Webseite der Gemeinde (www.wolfhalden.ch) einsehbar.
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Entschädigungsreglement wurde genehmigt 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-07-03 18:58:00
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