AfD-Mitglieder können ihre waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Das hat das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt klargestellt. Wie begründen die Richter ihre Entscheidungen?
Das Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt hat klargestellt, dass AfD-Mitglieder eine waffenrechtliche Erlaubnis im Kontext ihrer Parteimitgliedschaft verlieren können. „Um die Allgemeinheit vor den extremen Gefahren von Waffen zu schützen, muss der Staat nicht warten, bis Straftaten oder Schäden eingetreten sind, sondern kann Risiken bereits im Vorfeld minimieren“, teilte das Gericht mit. Die Waffenbehörden hätten nun eine rechtssichere Grundlage, die waffenrechtliche Erlaubnis bei AfD-Mitgliedern zu entziehen, sagte ein Sprecher des Gerichts der Deutschen Presse-Agentur.
In den konkreten Fällen hatte die zuständige Polizeiinspektion drei Personen die waffenrechtliche Erlaubnis widerrufen. Es handelte sich den Angaben zufolge um Mitglieder beziehungsweise Unterstützer der AfD Sachsen-Anhalt. Dagegen waren die drei vorgegangen.
Eine waffenrechtliche Erlaubnis ist die gesetzlich vorgeschriebene Genehmigung, um in Deutschland mit Waffen umzugehen, sie zu besitzen oder zu tragen. Das Waffengesetz regelt die genauen Voraussetzungen. Danach gilt als waffenrechtlich unzuverlässig, wer eine Vereinigung unterstützt, die verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt. Diese Regelung könne sowohl auf einfache Parteimitglieder der AfD als auch auf aktive Unterstützer angewendet werden, stellte das Gericht klar.
Wer gilt als unzuverlässig?
In drei Beschlüssen hat das OVG jetzt die Anträge der Betroffenen abgelehnt. Sie hatten die Zulassung der Berufung gegen Urteile des Verwaltungsgerichts Magdeburg verlangt. Damit steht nun rechtskräftig fest, dass die Kläger als Mitglieder beziehungsweise Unterstützer des AfD-Landesverbands „nicht die für den Waffenbesitz erforderliche waffenrechtliche Zuverlässigkeit besitzen“, wie es hieß.
Die Kläger hatten sich dagegen auf das „Parteienprivileg“ im Grundgesetz berufen und betont, waffenrechtliche Nachteile wegen einer Parteizugehörigkeit dürften erst eintreten, wenn das Bundesverfassungsgericht die Partei offiziell verboten habe. Zudem bestritten sie, dass die AfD Sachsen-Anhalt verfassungsfeindlich ausgerichtet sei.
Es kommt auf das Gesamtbild der Partei an
Dieser Einschätzung folgte das Oberverwaltungsgericht jedoch nicht. „Weder Behörden noch Verwaltungsgerichte sprechen im waffenrechtlichen Verfahren ein Parteiverbot aus“, hieß es. „Das Waffenrecht stellt allgemeine Anforderungen an die Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern, die für alle Bürger gleichermaßen gelten.“
Für die Einschätzung, ob eine Partei verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolge, komme es auf das Gesamtbild der Partei an. Dieses werde „maßgeblich durch Äußerungen führender Repräsentanten, Funktionäre sowie Untergliederungen geprägt“, hieß es.
„Begreift eine Vereinigung Menschen ausländischer Herkunft oder muslimischen Glaubens pauschal als minderwertig, nicht integrierbar oder als Bedrohung für den Erhalt eines vermeintlich biologisch-organischen Volkskörpers und tritt sie für deren pauschale Ausgrenzung ein, liegt darin eine Verletzung des universalen Geltungsanspruchs der Menschenwürde“, so das Gericht. Auch eine systematische Verunglimpfung staatlicher Institutionen und demokratischer Prozesse sowie ein stetiger Vergleich mit Unrechtsregimen gehe über zulässige Kritik hinaus und stelle einen Angriff auf das Demokratieprinzip dar.
Diese Ausnahme ist möglich
Die Richter zeigen in ihren Entscheidungen auch den Weg für eine Ausnahme auf. Diese sei möglich, wenn „besondere Umstände des Einzelfalls das Vertrauen rechtfertigen, dass beim Betroffenen trotz der Mitgliedschaft oder Unterstützung der Partei keine waffenrechtlich relevante Gefährdung vorliegt“. Der Betroffene müsste etwa nachweislich aktiv menschenverachtenden Äußerungen oder Verletzungen des Demokratieprinzips entgegentreten oder unmittelbar davorstehen, die Partei zu verlassen.
Die Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts sind rechtskräftig. Nur der Weg einer Verfassungsbeschwerde sei noch möglich, sagte ein Sprecher.
Entscheidung in Sachsen-Anhalt: Gericht: AfD-Mitgliedschaft kann zu Waffenentzug führen 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-08-10 17:08:27 Aktuelle Nachrichten Weltnachrichten Landesnachrichten Wichtigste Nachrichten Aktuelle Nachrichten Wichtigste Aktuelle des Tages Justiz Petar Nizamov Federn Petar Nizamov – Federn Justiz bg iustitia.bg iustitia iusticia usticia Untersuchung Burgas Bulgarien Nachrichten Nachrichten der letzten Stunde Nachrichten des Tages Nachrichten von heute Bulgarien Nachrichten Die Nachrichten aus Bulgarien Blitznachrichten Top-Nachrichten Wichtigste Meistkommentierte Aktuelle Nachrichten Bojko Borissow Nachrichten Wetter Coronavirus Nachrichten Nachrichten Wetter Facebook YouTube Facebook Instagram Nachrichten heute Nachrichten der letzten Minuten Nachrichten heute Nachrichten von heute Nachrichten BG Nachrichten Top-Nachrichten Aktuelle Nachrichten BG Nachrichtenseite für Nachrichten Alle Nachrichten Nachrichten BG Nachrichten der letzten Stunde Aktuelle Aktuelle Nachrichten BG Nachrichten von heute Nachrichten heute Nachrichten heute Nachrichten der letzten Stunde Aktuelle Nachrichten von heute Nachrichten BG Nachrichten Nachrichten 24 Stunden Nachrichten Vesti BG Novini Nachrichten Welt Vogel BG Bivol BG Bivol Trud BG Novini Aktuelle Nachrichten heute Novinite BG Nachrichten Hallo Bulgarien Politische Partei Wappen Deljan Pejewski Skandal Bulgarische Nationale Fernsehsender Free Europe Television Skandal Exklusiv Live-TV Live im Fernsehen tv online tv program bg live now tv news online tv online live Gericht Burgas Gericht Bezirksgericht Burgas Gericht Bezirksgericht Burgas Bezirksgericht Burgas Berufungsgericht Burgas Staatsanwalt Burgas Staatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Generalstaatsanwalt Ivan Geshev Staatsanwalt Geshev Tsatsarov Innenministerium Burgas ODMR Burgas ODPR Burgas Polizei Burgas Bezirkspolizei Burgas Staatsanwalt Burgas Tsatsarov SGS-Fälle Varna Gericht Vorsitzender des SGS Gerichtsentscheidungen in Zivilsachen Entscheidungen in Fällen Plovdiv Gericht Entscheidung des Gerichts Entscheidungen Fälle Varna Gericht Strafsachen Bezirksbezirksgericht Entscheidungen Arbeit im Gericht SGS Vorsitzender des SGS Richter Sofia Gericht Posten Richter Plovdiv Gericht Richter in Plovdiv Inspektion des Obersten Gerichtshofs in Plovdiv Oberster Gerichtshof Oberster Justizrat Rechtsanwalt Rechtsanwalt Strafsachen Rechtsanwalt Zivilsachen Rechtsanwalt Ehesachen Rechtsanwalt Verwaltungsstrafrecht Strafprozess Zivilrecht Zivilprozess Verwaltungsrecht Verfassungsrecht



