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Innerrhoder Erbschaftsämter sind keine Willensvollstrecker mehr 2026

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Innerrhoder Erbschaftsämter sind keine Willensvollstrecker mehr 2026
Innerrhoder Erbschaftsämter sind keine Willensvollstrecker mehr

Im Rahmen einer Inspektion sei eine mögliche Doppelrolle im Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell sowie im Erbschaftsamt Oberegg festgestellt worden. Das hielt die Standeskommission am Donnerstag, 28. Mai, in einer Mitteilung fest. Zur Erklärung: Das Erbschaftsamt ist auch Aufsichtsbehörde über Willensvollstrecker. Diese sind im Testament bestimmt und setzen den Willen einer verstorbenen Person um, sorgen für die Erbteilung oder suchen bei Streitigkeiten unter Erben nach Lösungen. Wird das Erbschaftsamt neben seiner Rolle als Aufsichtsbehörde gleichzeitig selbst als Willensvollstrecker eingesetzt, entsteht eine Doppelrolle. Die Standeskommission habe deshalb eine «klare Trennung der Funktionen» beschlossen, hiess es im Communiqué der Inner­rhoder Regierung.

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    Das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell (Fachbereich Erbschaft) sowie das Erbschaftsamt Oberegg können fortan nicht mehr als Willensvollstrecker eingesetzt werden. Künftige Mandate müssen sie gemäss Mitteilung ablehnen.

    Knappe Ressourcen

    Diese Doppelrolle sei nicht früher festgestellt worden, weil der Fachbereich Erbschaft zum ersten Mal einer solchen Inspektion unterzogen worden sei. Das sagte Corina Omlin-Schmid, die Leiterin des Fachbereichs Erbschaft im Grundbuch- und Erbschaftsamt des Volkswirtschaftsdepartements Appenzell Innerrhoden, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Key­stone-SDA. Vermutungen, dass eine solche Doppelrolle bestehen könnte, habe es aber bereits vor der Inspektion gegeben. «Die Inspektion hat die Doppelrolle bestätigt, die zu Interessenskonflikten führen könnte», so Omlin-Schmid.

    Dem Erbschaftsamt respektive dem Fachbereich Erbschaft die Rolle als Aufsichtsbehörde wegzunehmen, wäre zwar eine Option. Corina Omlin-Schmid verweist jedoch auf die knappen Ressourcen. Wenn es zu mehreren Todesfällen in kurzer Zeit komme und das Erbschaftsamt oder der Fachbereich Erbschaft als Willensvollstrecker eingesetzt werde, stosse man schnell an die Kapazitätsgrenzen. Unter anderem deshalb, weil Erbschaftsfälle immer komplexer würden.

    «Wir stossen bereits ohne Willensvollstreckungsmandate an unsere Grenzen», gab Omlin-Schmid am Donnerstag zu bedenken. Der Fachbereich Erbschaft im Grundbuch- und Erbschaftsamt sei etwa bei jedem Todesfall für die Erbenermittlung zuständig, eröffne letztwillige Verfügungen oder biete auch Vorsorgeberatungen an, zählte sie auf.

    Testamente sollten überprüft werden

    Bei bereits verfassten Testamenten oder Erbverträgen sollte gemäss der Empfehlung der Standeskommission überprüft werden, ob das Grundbuch- und Erbschaftsamt Appenzell oder das Erbschaftsamt Oberegg eingesetzt worden ist. Wenn dies der Fall wäre, sollte diese Regelung angepasst und eine andere geeignete Person sowie eine Ersatzlösung bestimmt werden.
    Als Willensvollstrecker können gemäss Omlin-Schmid etwa Treuhänder, Banker, Anwälte oder Privatpersonen bestimmt werden.




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