Das Alterszentrum Rotenwies stehe seit mehreren Jahren vor finanziellen Herausforderungen. Auch für das Jahr 2027 wird mit einem deutlichen Defizit gerechnet. Die Ausgaben werden voraussichtlich höher sein als die Einnahmen. In den vergangenen Jahren sind die Betriebskosten gestiegen. Dazu gehören insbesondere die Ausgaben für das Personal, die Energie, die Lebensmittel, den Unterhalt und verschiedene Dienstleistungen. Mit den bisherigen Taxen könnten diese Kosten gemäss den Angaben der Gemeinde nicht mehr ausreichend gedeckt werden.
Starke Unterschiede
Die Pensionstaxen der verschiedenen Zimmerkategorien im Alterszentrum Rotenwies unterscheiden sich stark. Ein Vergleich mit anderen Altersinstitutionen im Kanton zeige, dass die Pensionstaxen für rund ein Drittel der Zimmer besonders tief seien, teilt die Gemeinde mit. Sie lägen deutlich unter oder knapp über 100 Franken pro Tag. Bei den teureren Zimmern lägen die Taxen im kantonalen Vergleich hingegen im Mittelfeld, wenn der Zimmerstandard und die angebotenen Leistungen berücksichtigt würden.
Die Kommission fürs Alter hat verschiedene Möglichkeiten geprüft, um die finanzielle Situation zu verbessern. Dabei wurden sowohl Einsparungen bei den Ausgaben als auch zusätzliche Einnahmen in Betracht gezogen. Eine Massnahme ist die Anpassung der Pension- und Betreuungstaxen. Diese wird gemäss den Angaben der Gemeinde vor dem beschriebenen Hintergrund als notwendig und gerechtfertigt betrachtet. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Antrag geprüft und genehmigt.
Der Zentrumsleitung, der Kommission fürs Alter und dem Gemeinderat sei bewusst, dass die höheren Taxen für die Bewohnenden und ihre Angehörigen eine zusätzliche finanzielle Belastung bedeuteten, heisst es weiter. Deshalb sei es wichtig, die Gründe für die Anpassung verständlich zu erklären und transparent über die Veränderungen zu informieren.
Nach einheitlichen Regeln
Ab dem 1. Januar 2027 werden die Pensionstaxen um rund 5 Prozent und die Betreuungstaxen um rund 10 Prozent erhöht. Die beiden Taxen decken unterschiedliche Leistungen ab:
- Die Pensionstaxe umfasst die Kosten für das Zimmer, die Verpflegung und weitere Leistungen rund um den Aufenthalt im Alterszentrum.
- Mit der Betreuungstaxe werden Leistungen finanziert, die über die eigentliche Pflege hinausgehen und nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Unterstützung im Alltag, Beschäftigungs- und Aktivierungsangebote, Gespräche und Beratungen sowie Veranstaltungen und Ausflüge.
Bei der Berechnung der Betreuungstaxen kommt es zudem zu einer Vereinheitlichung. Ab 2027 wird die Unterscheidung zwischen den Häusern aufgehoben. Alle Bewohnenden bezahlen künftig die Betreuungstaxe nach einer einheitlichen Regelung.
Wer den Heimaufenthalt nicht mehr selbst finanzieren kann, hat zusätzlich zur Rente Anspruch auf Ergänzungsleistungen und/oder Hilflosenentschädigung. Dabei handle es sich nicht um Sozialhilfe, sondern um ein Recht, das bei Bedarf eingefordert werden könne, hält die Gemeinde fest.
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Höhere Pension- und Betreuungstaxen ab 2027 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-10-16 14:21:00
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