Jene zwei Familien aus Afghanistan, die in Griechenland Asyl bekamen und anschließend nach Österreich weiterreisten, müssen laut aktueller Erkenntnisse des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) bald dorthin zurück.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof zwei Urteile mit Breitenwirkung gefällt hat, rufen diese nun die Politik auf den Plan. Wie die „Krone“ berichtete, geht es um eine mittlerweile sechsköpfige Familie und eine alleinerziehende Mutter mit Kind, alle aus Afghanistan.Ihnen wurde 2024 in Griechenland Asyl gewährt, doch reisten sie wenig später nach Österreich weiter, um neuerlich um internationalen Schutz anzusuchen. Ins Treffen führten sie die schlimmen Lebensumstände für Geflüchtete in Griechenland.„Das Erkenntnis ist umzusetzen“Erstmals seitdem die Europäische Kommission 2025 in einer Mitteilung festgestellt hatte, dass die Schwachstellen im griechischen Asylsystem weitestgehend behoben worden waren, beschäftigte sich ein Höchstgericht in Österreich mit dieser Frage. Und siehe da: Eine Rückführung nach Griechenland ist zulässig. Und das, obwohl es sich bei Familien um vulnerable Gruppen handelt.Ein wegweisendes Urteil, das auch bei unseren deutschen Nachbarn für Hellhörigkeit sorgt. Zumal Tausende in Griechenland anerkannte Geflüchtete in andere EU-Länder weitergereist sind – und Familien lange nicht zurückgeschickt werden konnten.Höchstgericht-Urteile vom 17. MärzDer zuständige Minister will jetzt offenbar, dass es schnell geht. Aus seinem Ressort heißt es: „Als Reaktion auf die aktuelle VwGH-Entscheidung gab Innenminister Gerhard Karner unmittelbar den Auftrag an die zuständige Behörde, das Erkenntnis umzusetzen.“ Die jetzt veröffentlichten Urteile sind mit 17. März datiert, beide Familien befinden sich laut BMI noch in Österreich. „Die notwendigen Schritte für die Rückführungen sind derzeit in Ausarbeitung“, heißt es.
Afghanische Familien – Karner will nach Urteilen Rückführungen umsetzen 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-04-11 20:57:11
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