Der ORF hat wieder einmal unangenehme Post bekommen. Die Gleichbehandlungsanwaltschaft rügt die Compliance-Stelle des Staatsfunks für das Vorgehen nach ihrer Prüfung der Causa Roland Weißmann. So sei es nicht an der Stelle, festzuhalten, ob hier eine „sexuelle Belästigung“ vorliege. Denn Urteile in strafbaren Tatbeständen obliegen immer noch der Justiz …
Die Gleichbehandlungsanwaltschaft, kurz GAW ist im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung angesiedelt, wo sie die Einhaltung des Gleichbehandlungsgesetzes (GIBG) überwacht. Nun erging ein Schreiben der GAW an die interimistische ORF-Chefin Ingrid Thurnher. Denn im ORF war man nach einer Compliance-Prüfung der Causa Weißmann schnell bemüht, in einem Bericht festzuhalten, dass hier „keine sexuelle Belästigung im strafrechtlichen Sinn“ vorliege. Weißmann selbst bezeichnete den Bericht gar als „Schlüsseldokument“.„Klärung ist den Gerichten vorbehalten“Doch so einfach geht das nicht, argumentiert die GAW: „Das Überprüfungsergebnis der Compliance-Stelle des ORF und die darauffolgende Berichterstattung muten aus der Sicht der GAW höchst fragwürdig an. Die rechtsverbindliche Klärung der Frage, ob eine (sexuelle) Belästigung vorliegt, ist ausdrücklich den österreichischen (Straf-)Gerichten, der genau für diesen Zweck gesetzlich eingerichteten und unabhängigen Gleichbehandlungskommissionen sowie der im ORF-Gesetz (§ 30k) verankerten ORF-internen Gleichstellungskommission vorbehalten.“ Für diese Vorgänge gebe es klare Beweisregeln, diese seien einzuhalten, so die GAW weiter: „Es entbehrt jeder rechtlichen Grundlage, dass einer Compliance-Stelle, wie offenbar in diesem Fall, die Kompetenz zur Entscheidung oder Feststellung zusteht, ob eine sexuelle Belästigung ‚im rechtlichen Sinn‘ vorliegt. Die in der Berichterstattung gewählte Wortwahl (arg.: „nicht mit der notwendigen Wahrscheinlichkeit festgestellt“, „im rechtlichen Sinn“, „Gesamtwürdigung“) deutet aber eben auf eine derartige Kompetenz hin.“„Interessen des Unternehmens vertreten“Dadurch würde der Eindruck entstehen, dass eine Compliance-Stelle rechtlich bindende Entscheidungen treffen würde: „Es ist dabei klar, dass sie die Interessen des Unternehmens vertreten, nicht jene betroffener Personen und dass sie keine abschließenden Feststellungen treffen können. Jedenfalls gibt es dafür auch keine gesetzliche Grundlage.“Die GAW geht sogar noch weiter und ortet durch die Kommunikation des ORF rund um den Compliance-Bericht die Grundlage für „eine Täter-Opfer-Umkehr“, welche in der Öffentlichkeit teils stattgefunden habe. Aus Medienberichten rund um die Causa lasse sich zudem durchaus die Annahme ziehen, dass es sich „aus Sicht der GAW hier jedenfalls um glaubhafte Darstellungen einer sexuellen Belästigung im Sinne des GlBG handeln“ könne. Aber wie gesagt: Dies zu beurteilen, obliegt einem Gericht. Roland Weißmann, dem eine Mitarbeiterin sexuelle Belästigung sowie unangemessenes Verhalten vorgeworfen hatte, hatte jedenfalls angekündigt, gegen seine Entlassung gerichtlich vorzugehen. Damit wäre jedenfalls ein Arbeitsgericht befasst. Ob er sich möglicherweise am Ende auch noch vor einem Strafgericht wiederfindet, wird sich zeigen.
„Höchst fragwürdig“ – Gleichbehandlungsstelle rügt ORF für Vorgehen 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-04-22 19:56:53
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