Die Regierung erhöht den Druck. Doch die geplante Ausgestaltung der Bundesstaatsanwaltschaft stößt in Justizkreisen und bei Juristen auf immer größer werdende Ablehnung. Tenor: „Dann besser gleich sein lassen.“ Und die Mittel besser dort investieren, wo sie im System dringend benötigt werden.
Dass Gerichte unabhängig sein müssen, ist unumstritten – sie sprechen Recht. Wie und durch wen aber die Staatsanwaltschaft als Anklagebehörde kontrolliert werden soll, darum wird derzeit in der Regierung gerungen. Justizministerin Anna Sporrer will Macht abgeben und eine Bundesstaatsanwaltschaft einrichten – um die, wie OGH-Präsident Georg Kodek es formuliert, „in Wahrheit bloß herbeigeredete Anscheinsproblematik“ zu beseitigen.Damit sich die geplante Behörde nicht verselbstständigt, plant die Regierung eine nicht unerhebliche Einbindung des Parlaments.Wird die „Anscheinsproblematik“ verdreifacht?Das sorgt wiederum in Justizkreisen für Aufregung; insbesondere das Dreiergremium, das durch Mitglieder des Nationalrats gewählt werden soll. Laut Kodek werde die Anscheinsproblematik dadurch „gewissermaßen verdreifacht“. Er kritisiert, wie viel Energie und Mittel in das Projekt gesteckt werden, „während die faktisch bestehenden Defizite in der Personal- und Sachausstattung der Justiz kein Gehör finden“.Auch die OLG-Präsidenten können dem, was bisher durchgesickert ist, wenig abgewinnen: „Eine Reform, die einen Rückschritt darstellt, ist mit Nachdruck abzulehnen.“Hickhack über QualifikationGernot Kanduth, Präsident der Richtervereinigung: „Bevor man ein System schafft, das mehr parteipolitische Einflussnahme bringt, bleibt man besser bei dem, was man jetzt hat.“ Sein Pendant von den Staatsanwälten, Elena Haslinger, kritisiert: „Es beginnt damit, dass nicht feststeht, welche Personen Bundesstaatsanwälte werden können“ – ihrer Meinung nach nur Staatsanwälte oder Richter. Die OLG-Präsidenten sehen das genauso.Dagegen wiederum wehren sich weitere Juristen. Anwalt Philipp Wolm: „Es wäre im Sinne der Rechtsstaatlichkeit, das Gremium mit Experten aus Wissenschaft und Anwaltei zu besetzen, damit die neue Weisungsspitze nicht (ungewollt) einen Schattenstaat-Charakter erhält.“ – Eine Reform als Drahtseilakt.
„Dann besser lassen“ – Bundesstaatsanwaltschaft: Empörung über Reformplan 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-03-23 18:00:09
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