Der Gemeinderat Urnäsch hat an seiner Sitzung vom 1. April die weiteren Schritte zur Neuausrichtung der Gemeindestrukturen festgelegt. Mit dem unbenutzten Ablauf der Referendumsfrist am 27. März gilt das Entschädigungsreglement als angenommen und tritt am 1. Juni 2027 in Kraft. Damit wird die seit vielen Jahren gelebte Entschädigungsregelung mit unveränderten Ansätzen formal bestätigt und rechtlich korrekt in ein Reglement überführt. Gleichzeitig schafft das Entschädigungsreglement die Voraussetzung, das Pensum des Gemeindepräsidiums von aktuell 40 auf 80 Prozent zu erhöhen – unter der Bedingung, dass der Gemeinderat von neun auf sieben Mitglieder verkleinert wird.
Für die Umsetzung dieser strukturellen Anpassung ist eine Änderung der Gemeindeordnung notwendig. Die Stimmberechtigten entscheiden deshalb am 14. Juni darüber, ob der Gemeinderat künftig aus sieben statt neun Mitgliedern bestehen soll. Nur bei Annahme dieser Änderung kann das Präsidiumspensum ab dem Amtsjahr 2027/2028 auf 80 Prozent erhöht werden. Die bevorstehenden personellen Veränderungen im Gemeinderat unterstreichen die Bedeutung der Urnenabstimmung vom 14. Juni. Im Frühling 2027 finden Gesamterneuerungswahlen statt. Nach aktuellem Stand werden per 31. Mai 2027 voraussichtlich vier der neun amtierenden Ratsmitglieder zurücktreten, darunter auch der Gemeindepräsident. Unter dem Vorbehalt der Zustimmung zur Teilrevision bedeutet dies für die Gesamterneuerungswahlen 2027: Neuwahl des Gemeindepräsidiums, Neubesetzung eines Ratsmandates und Wiederwahl von fünf Ratsmitgliedern. Bei einer Ablehnung der Teilrevision und damit Beibehaltung der aktuellen Struktur mit neun Ratsmitgliedern wären – sofern sich fünf Ratsmitglieder zur Wiederwahl stellen – vier Sitze neu zu besetzen.
An der öffentlichen Versammlung «Orientierung Jahresrechnung 2025» vom 22. April wird die Bevölkerung umfassend über die geplanten Änderungen informiert. Gemeindepräsident Peter Kürsteiner erläutert dort die Hintergründe sowie die Auswirkungen der Erhöhung des Präsidiumspensums und der Reduktion der Anzahl Ratsmitglieder.
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Grundlage für Verkleinerung des Gemeinderates gegeben 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-04-17 09:01:00
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