Ein Mann rastete aus, weil 13-Jährige seinen Sohn (12) gedemütigt und verletzt hatten. Der Versuch, den Haupttäter dazu zu bringen, das Video der Quälerei zu löschen, scheiterte – der Vater verprügelte den Peiniger seines Sohnes. Im Landl setzte es milde Urteile, doch es gibt neuen Grund zur Sorge.
„Er will nicht, liegt noch im Bett“, sagte eine Sozialarbeiterin um 11 Uhr in der Videoschaltung. Ihr 13-jähriger WG-Schützling sollte als Opfer befragt werden. Widerwillig kommt er doch, antwortet patzig, tippt lieber auf seinem Handy herum. Einmal blickt er auf und sagt: „Ich habe keine Angst vor denen.“„Denen“, das sind der Vater eines Zwölfjährigen, den er mit seinen Freunden gequält hatte, und dessen Brüder. Das Trio stattete dem Unmündigen einen unsanften Besuch ab. Denn der 13-Jährige und seine Bande hatten dem Zwölfjährigen eine Flamme an die Genitalien gehalten, dabei gefilmt und das Video ins Netz gestellt. Der Bub musste im Krankenhaus behandelt werden.Der 13-Jährige kann nicht belangt werdenWie die „Krone“ bereits berichtete, suchte der Vater samt Verwandtschaft die Wohngemeinschaft in Wien-Hernals auf, wo der Hauptpeiniger seines Sohnes wohnte. Sie wollten, dass er das Video löscht. „Welches Video?“, sagte der Bursch. Dann schlug der Vater zu. Die drei Männer kamen in U-Haft.Jetzt sind sie wieder frei. Denn Herr Rat sprach im Landl milde Urteile für die Mandanten von Verteidiger Philipp Winkler aus: sechs Monate bedingt für den Vater, fünf für einen Bruder, Freispruch für den zweiten.„Wenn er rauskommt, stech ich ihn ab“„Man versteht, dass Eltern ihre Kinder beschützen wollen, aber Selbstjustiz darf es nicht geben“, mahnt Herr Rat. Das unmündige Opfer kann für den Flammenangriff nicht belangt werden. Auch nicht für eine Drohung, die der 13-Jährige laut einem Zeugen gegen den Vater aussprach: „Wenn er rauskommt, stech ich ihn ab“, soll er gesagt haben. Der Zeuge ergänzte: „Und ich traue ihm das auch zu.“
13-Jährigen verprügelt – Nach Selbstjustiz: Vater enthaftet, aber bedroht 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-07-03 16:49:24
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