Während draußen neue Hitzerekorde fallen, verwandeln sich Wohnungen, Dachgeschoße und Schlafzimmer für viele längst in regelrechte „Backöfen“. Schlafen? Kaum möglich. Durchatmen? Nur mit viel Glück – oder einem Balkon. Auswege? Kaum. Wohnrechtsexpertin Sabine Fürst bringt die ernüchternde Rechtslage auf den Punkt …
„Es ist so heiß. Ich mag nimmer“, klagt ein „Krone“-Leser aus Wien-Landstraße. Ganze 32,5 Grad wurden bereits in seiner Wohnung gemessen! Viele berichten Ähnliches: Abends wird das Essen bereits auf den Balkon verlegt, weil es drinnen unerträglich ist. Besonders schlimm trifft es jene ohne Außenfläche. Dass in Wohnungen Werte von über 30 Grad erreicht werden, gilt schon lange nicht mehr als „unüblich“ – selbst nachts. Gespräche unter Nachbarn drehen sich längst darum, „wer es am heißesten hat“.Die gesundheitlichen Folgen sind längst bekannt: Hohe Raumtemperaturen – besonders jene über 30 Grad (!) – stören den Schlaf massiv und belasten den Körper deutlich. Der Körper kann nicht ausreichend abkühlen, Tief- und REM-Schlaf verkürzen sich, der Kreislauf wird zusätzlich belastet. Die Folge: Müdigkeit, Erschöpfung und Konzentrationsprobleme am nächsten Tag. Die Erklärgrafik zeigt die Warnstufen für Hitze anhand der gefühlten Temperatur. Ab 40 °C besteht starke Belastung, ab 35 °C erhöhte Belastung und ab 30 °C leicht erhöhte Belastung. Unter 30 °C gibt es keine Warnung. Die gefühlte Temperatur wird durch Lufttemperatur, Wind, Luftfeuchtigkeit und Sonnenstrahlung beeinflusst. Quelle: Geosphere Austria.if(!window.apaResc)window.apaResc=e=>{window.addEventListener(„message“,a=>{const s=a.data;if(s[e])Array.from(document.getElementsByClassName(e)).forEach(a=>{a.style.height=s[e]+“px“})})};apaResc(„apa-0783-26“);„Keine gesetzliche Grenze“: Mieter stehen oft machtlos daAuf die Frage, welche rechtlichen Möglichkeiten Mieterinnen und Mieter in der aktuellen Hitzesituation haben, erklärt Wohnrechtsexpertin Sabine Fürst im Gespräch mit der „Krone“ die klare Rechtslage: „Es gibt keine gesetzlich definierten Grenzwerte, ab denen Mieter Anspruch auf Klimaanlage oder Außenjalousien hätten.“ Die wirksamsten Maßnahmen gegen Hitze – Außenjalousien oder Split-Klimageräte – sind zwar technisch möglich, rechtlich aber an Hürden gebunden. „Bei beiden braucht man eine Genehmigung des Vermieters. Kosten werden selbst getragen“, erklärt Fürst.In der Praxis werde eine Außenjalousie meist eher genehmigt als eine Klimaanlage. Der Grund: „Das äußere Erscheinungsbild, Lautstärke und Lärmbelästigung des Klimageräts“ spielen eine große Rolle bei Ablehnungen. Zusätzlich gilt ein Klimagerät laut OGH nicht als „ortsüblich“. Für größere Änderungen ist zudem oft auch eine Zustimmung der Baubehörde (MA19) nötig – die müsste dann der Vermieter einholen.Ein kleiner Hoffnungsschimmer bleibt: Reagiert der Vermieter innerhalb von zwei Monaten nicht, gilt dies als Zustimmung. „Für jede wesentliche Veränderung ist eine Zustimmung notwendig“, so Fürst. Innenjalousien dürfen zwar ohne Genehmigung montiert werden, bringen aber deutlich weniger Kühlung. Streitpunkt Hitze: Kein Recht auf MietminderungAuch juristisch bleibt die Lage schwierig. Eine Mietzinsminderung wegen zu hoher Sommertemperaturen ist bisher nicht durchgesetzt worden. Anders im Winter: Dort gilt laut Rechtsprechung eine Wohnung unter 19 Grad bereits als unzumutbar.„Die Hitze in der Wohnung bildet sich vor allem auch durch die Fenstereinstrahlung“, erklärt Fürst. Ihr Rat: „Treten Sie an die Hausverwaltung und den Vermieter mit einem Kostenvoranschlag heran.“Politik unter Druck: „Versagen beim Hitzeschutz“Auch politisch wächst die Kritik – die „Krone“ hat berichtet. Grüne, NGOs und Klimaexpertinnen werfen der Regierung vor, beim Hitzeschutz zu wenig zu tun. Der Vorwurf: Während die Temperaturen steigen, passiere in der Wohnpolitik zu wenig. Greenpeace-Chef Alexander Egit warnt drastisch: „Die Hitze tötet in Österreich mittlerweile mehr Menschen als der Straßenverkehr. […] Die Politik versagt beim Bodenschutz und streicht auch die Förderungen für Hitzeschutz.“Im Wohnministerium wird zwar eine Anpassung des Mietrechts geprüft, konkrete Verbesserungen lassen aber weiter auf sich warten.Zwischen Schweiß und ImprovisationSo bleibt vielen nur Improvisation: Ventilatoren, nasse Handtücher, offene Fenster in der Nacht – und der Balkon als einziger „kühler Raum“. Für manche wird der Sommer zur Belastungsprobe, die sich kaum noch vermeiden lässt.Die große Frage bleibt: Wird Hitzeschutz in Wohnungen künftig ein Grundrecht – oder bleibt er eine Frage des eigenen Geldbörsels und der Zustimmung des Vermieters?
„Ich mag nimmer!“ – Wohnungen werden zu Backöfen – Mieter oft machtlos 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-06-27 11:43:22
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