Ein Autokonzern vergab einen Gutschein an einen langjährigen Kunden. Weil dieser an die Fahrgestellnummer seines vorherigen Autos gebunden war, sah der Wiener durch die Finger. Einen neutralen Gutschein bekommt er nicht.
Der Wiener Rainer G. ist seit 50 Jahren Kunde eines bekannten Autokonzerns und hat dort insgesamt 17 Neuwagen gekauft. Er ist alle paar Jahre auf ein neues Auto derselben Marke umgestiegen. Weil er mit dem letzten Fahrzeug Probleme hatte, stellte ihm der Händler einen Gutschein über 280 Euro aus. Inzwischen hat er wieder ein neues Auto und wollte den Gutschein beim fälligen Service einlösen.Von Bordcomputer zum Ölwechsel gezwungenDaraus wurde aber leider nichts, denn der Gutschein war an die Fahrgestellnummer seines letzten Fahrzeugs gebunden – Kulanz sei in diesem Fall nicht möglich. Der Gutschein wurde ihm deshalb ausgestellt, weil er vom Bordcomputer zu einem verfrühten Ölwechsel gezwungen worden war.„Die Firma Ford gibt für ihre Fahrzeuge ein Serviceintervall von zwei Jahren oder 20.000 Kilometer aus. Leider hat der Ölsensor in meinem Fahrzeug schon bei etwa 7000 Kilometern einen Ölwechsel verlangt, der 350 Euro kostet“, ärgerte sich unser Leser.Kundenzentrum speiste den Wiener abAuf seine Anfrage beim Händler sei er an das Kundenzentrum verwiesen worden, welches ihn mit einer vorgefertigten Wischi-Waschi-Antwort abgespeist und wieder an den Händler zurückverwiesen hätte. Auf sein Anliegen sei man gar nicht eingegangen. Dabei wünschte sich Herr G. nur den Umtausch auf einen neutralen Gutschein, der nicht von der Fahrgestellnummer abhängig ist und den er auch einlösen kann.Problem existiert weiterhin„Ich hatte bei 7000 Kilometern einen Ölwechsel in der Fachwerkstatt. Inzwischen bin ich 650 Kilometer gefahren und habe laut Ölsensor schon wieder zwölf Prozent verbraucht“, zeigt sich Herr G. mittlerweile einigermaßen frustriert.Die Ombudsfrau kann diesen Frust nachvollziehen. Auch auf unsere Anfrage war keine Auskunft zu erhalten, außer dass das Kundenzentrum in Deutschland zuständig sei und der Gutschein an die Fahrgestellnummer gebunden sei.
Kundenfreundlichkeit sieht sicher anders aus.
Ärger bei Kunde – Gutschein von Autokonzern ist nicht einlösbar 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-06-06 08:52:20
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