Wenn der Lebenspartner stirbt, bricht oft auch ein Einkommen weg. Die Witwenrente soll dann helfen. Wie die Höhe berechnet wird und wie sie sich auf die eigene Rente auswirkt.
Wenn der Lebenspartner stirbt, dann sollen Witwen- und Waisenrenten dafür sorgen, dass der Lebensunterhalt der Hinterblieben halbwegs gesichert ist. Dasselbe gilt, wenn ein Elternteil stirbt und die Kinder noch minderjährig oder in der Ausbildung sind, dann wird eine Waisenrente gezahlt. Für beide Arten der Hinterbliebenenversorgung gilt jedoch: Sie sollen vor allem diejenigen unterstützen, die selbst kein hohes Einkommen haben. Daher werden sie gekürzt, sobald das Einkommen der Hinterbliebenen eine gewisse Höhe überschreitet.
Generell sind die Bedingungen zur Hinterbliebenenrente kompliziert. Und sowohl die Rentenhöhen, Freibeträge als auch die Besteuerungsquoten sind jeweils abhängig vom Kalenderjahr, dem Geburtsdatum der Verstorbenen, vom jeweiligen Renteneintrittsalter, dem Alter der Hinterbliebenen und dem Datum der Eheschließung. Daher gilt: Unbedingt Fachleute zu Rate ziehen, die konkrete Tipps im eigenen Fall geben. Folgende Grundsätze gelten aber:
Es gilt zunächst ein Freibetrag, er beträgt für Alleinstehende im Jahr 2025 aktuell 1038,05 Euro. Er berechnet sich aus dem jeweils aktuellen Rentenwert je Rentenpunkt (derzeit 39,32 Euro) und wird multipliziert mit dem Faktor 26,4. Hat der Hinterbliebene jüngere Kinder, die noch waisenrentenberechtigt sind, erhöht sich der Freibetrag um Kinderzuschläge, bei zwei Kindern beträgt er rund 1500 Euro.
Danach wird ermittelt, wie weit das eigene Nettoeinkommen beziehungsweise die Nettorente über diesem Freibetrag liegt. Angenommen die eigene Monatsrente beträgt 1500 Euro, abzüglich der 1038 Euro Freibetrag, verbleiben also 462 Euro. Davon rechnet die Deutsche Rentenversicherung pauschal 15 Prozent an. Das ergibt in diesem Fall 69,30 Euro. Um diesen Betrag wird dann also die Witwenrente gekürzt, weil die eigene Nettorente etwas höher ist, als es der Freibetrag erlaubt.
Bei Hinterbliebenen, die selbst noch arbeiten und selbst keine Rente beziehen, wird das Nettoarbeitseinkommen zugrunde gelegt, das über dem Freibetrag liegt. Davon werden pauschal 40 Prozent angerechnet. Wer also 2500 Euro verdient, abzüglich 1038 Euro, liegt 1462 Euro über dem Freibetrag. Davon werden 584 Euro angerechnet, also vom Witwenrentenbetrag abgezogen.
Was zählt alles zum Nettoeinkommen?
Zur Ermittlung des Nettoeinkommens werden alle Einkommensarten herangezogen, außer den sogenannten „bedarfsorientierten Leistungen“, das sind Erwerbsminderungsrenten, Bürgergeld sowie Grundsicherung. Auch die Leistungen aus staatlich geförderten Altersvorsorgeverträgen (also Riester- und Rürup-Rente) fallen nicht darunter.
Aufaddiert werden also Einkommen wie die Monatsrente, beziehungsweise das Monatseinkommen, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, Kapitaleinkünfte (also Sparbuchzinsen oder Aktienerträge), sowie bei Selbständigen die voraussichtlichen Jahreseinkünfte. Von allen Einkünften werden zunächst die Bruttobeträge ermittelt. Bei Angestellten werden davon dann pauschal 40 Prozent abgezogen, das soll in etwa der Steuer- und Abgabenlast von abhängig Beschäftigten entsprechen. Bei Renten werden pauschal 15 Prozent abgezogen, was den üblichen Steuern und Krankenkassenabgaben entsprechen soll. Von Mieterträgen werden 25 Prozent abgezogen. Die verbliebenen Werte werden aufaddiert und ergeben das Nettoeinkommen.
Damit verfährt man dann wie oben geschildert, um den verbleibenden Teil der Witwenrente zu ermitteln, der ausgezahlt wird.
Wie werden Bezieher von Rente und Witwenrente besteuert?
Für die Besteuerung ist es unwesentlich, ob jemand nur Rente bezieht oder auch noch eine Witwenrente erhält. Grundsätzlich gilt: Beide Einkünfte werden zusammengerechnet und es gilt wieder ein Grundfreibetrag. Diesmal der Grundfreibetrag für Rentner, der 2025 bei 12.084 Euro liegt. Diesen Grundfreibetrag zieht man von den eigenen Renteneinkünften ab. Die Besteuerung der Rente beginnt also erst ab diesen rund 1000 Euro im Monat.
Mithin können Neurentner laut Bundesfinanzministerium derzeit eine Bruttorente von rund 16.240 Euro jährlich erhalten, oder 1323 Euro monatlich, ohne darauf Steuern zu zahlen, denn: Der Besteuerungsanteil der Rente betrug 2024 bereits 83 Prozent, das bedeutet, 13.481 Euro von den 16.240 Euro jährlich unterliegen der Besteuerung. Davon können Rentner zunächst noch Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen abziehen, sowie außergewöhnliche Belastungen geltend machen, das passiert über die jährliche Steuererklärung. Das mindert ihre Rente, sodass jene 12.084 Euro zu versteuerndes Einkommen bleiben.
Der jeweilige Besteuerungsanteil der Rente ist jedoch nicht für alle Rentner gleich, sondern richtet sich nach dem Jahr des Renteneintritts und steigt jährlich etwas an. Im Jahr 2005 begann diese ansteigende Besteuerungsquote bei 50 Prozent. 2040 werden dann 100 Prozent der Bruttorenteneinkünfte zu versteuern sein.
Ruhestand: Wie wird die Witwenrente mit der eigenen Rente verrechnet? 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-04-29 12:23:00 Aktuelle Nachrichten Weltnachrichten Landesnachrichten Wichtigste Nachrichten Aktuelle Nachrichten Wichtigste Aktuelle des Tages Justiz Petar Nizamov Federn Petar Nizamov – Federn Justiz bg iustitia.bg iustitia iusticia usticia Untersuchung Burgas Bulgarien Nachrichten Nachrichten der letzten Stunde Nachrichten des Tages Nachrichten von heute Bulgarien Nachrichten Die Nachrichten aus Bulgarien Blitznachrichten Top-Nachrichten Wichtigste Meistkommentierte Aktuelle Nachrichten Bojko Borissow Nachrichten Wetter Coronavirus Nachrichten Nachrichten Wetter Facebook YouTube Facebook Instagram Nachrichten heute Nachrichten der letzten Minuten Nachrichten heute Nachrichten von heute Nachrichten BG Nachrichten Top-Nachrichten Aktuelle Nachrichten BG Nachrichtenseite für Nachrichten Alle Nachrichten Nachrichten BG Nachrichten der letzten Stunde Aktuelle Aktuelle Nachrichten BG Nachrichten von heute Nachrichten heute Nachrichten heute Nachrichten der letzten Stunde Aktuelle Nachrichten von heute Nachrichten BG Nachrichten Nachrichten 24 Stunden Nachrichten Vesti BG Novini Nachrichten Welt Vogel BG Bivol BG Bivol Trud BG Novini Aktuelle Nachrichten heute Novinite BG Nachrichten Hallo Bulgarien Politische Partei Wappen Deljan Pejewski Skandal Bulgarische Nationale Fernsehsender Free Europe Television Skandal Exklusiv Live-TV Live im Fernsehen tv online tv program bg live now tv news online tv online live Gericht Burgas Gericht Bezirksgericht Burgas Gericht Bezirksgericht Burgas Bezirksgericht Burgas Berufungsgericht Burgas Staatsanwalt Burgas Staatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Bezirksstaatsanwaltschaft Burgas Generalstaatsanwalt Ivan Geshev Staatsanwalt Geshev Tsatsarov Innenministerium Burgas ODMR Burgas ODPR Burgas Polizei Burgas Bezirkspolizei Burgas Staatsanwalt Burgas Tsatsarov SGS-Fälle Varna Gericht Vorsitzender des SGS Gerichtsentscheidungen in Zivilsachen Entscheidungen in Fällen Plovdiv Gericht Entscheidung des Gerichts Entscheidungen Fälle Varna Gericht Strafsachen Bezirksbezirksgericht Entscheidungen Arbeit im Gericht SGS Vorsitzender des SGS Richter Sofia Gericht Posten Richter Plovdiv Gericht Richter in Plovdiv Inspektion des Obersten Gerichtshofs in Plovdiv Oberster Gerichtshof Oberster Justizrat Rechtsanwalt Rechtsanwalt Strafsachen Rechtsanwalt Zivilsachen Rechtsanwalt Ehesachen Rechtsanwalt Verwaltungsstrafrecht Strafprozess Zivilrecht Zivilprozess Verwaltungsrecht Verfassungsrecht



