Der Verwaltungsgerichtshof in Wien legt nach der Revision des Bürgermeisters neue Regelungen für die Geschlechtsänderung im Personenstandsregister fest. Es braucht jetzt ein echtes Gerichtsgutachten. Das macht dem Pensionsplan eines mittlerweile 64-Jährigen einen Strich durch die Rechnung. Und auch Waltraud ist Geschichte …
Im März 2022 wollte es sich ein damals 60-jähriger Wiener leicht machen. Nachdem sein Arbeitgeber sein Pensionsansuchen immer wieder abgelehnt hatte, schrieb er eine E-Mail an die Stadt Wien – er fühle sich als Frau, wolle sein Geschlecht auf „weiblich“ ändern lassen. Und dann früher in den Ruhestand gehen. Der Plan funktionierte Anfang 2023 auch. Die „Krone“ berichtete über den brisanten Fall, der diverse österreichische Gerichte beschäftigte.Oberster Gerichtshof: Frau bleibt FrauDie Pensionsversicherungsanstalt stritt mit dem Mann vor dem Arbeits- und Sozialgericht – bis hin zum OGH. Der sagte aber, wenn der Wiener im Personenstandsregister als Frau eingetragen ist, ist er rechtlich auch in allen Aspekten als solcher zu behandeln. Außer die Pensionsversicherung kann beweisen, warum die Eintragung nicht den Tatsachen entspricht.Walter wurde mit Blitz-Gutachten zu WaltraudParallel schaltete sich die Stadt Wien ein. Der Bürgermeister trieb das Beschwerdeverfahren bis zum Verwaltungsgerichtshof. Und der macht dem mittlerweile 64-Jährigen einen Strich durch die Rechnung. Zwar sei eine äußerliche Angleichung an das „Wunschgeschlecht“ nach wie vor nicht notwendig. Der VwGH hält jedoch fest, dass es eine medizinische Diagnose braucht.Und das nicht wie in dem prominenten „Fall Waltraud“: Jene Rotlichtgröße, die sich nach einem Blitz-Gutachten als Frau eintragen ließ. Auch Walter wollte früher in Pension gehen und eine Gefängnisstrafe im Frauenhäfen absitzen.Gerichtsgutachter wird notwendigDas Höchstgericht stellt nun Anforderungen an die Diagnostik. Und zwar muss sie durch einen entsprechenden Gerichtsgutachter passieren, der die strengen rechtlichen Anforderungen erfüllt. Das heißt, nicht mehr jeder Psychiater oder klinische Psychologe kann ein Attest für eine Geschlechtsänderung am Papier ausstellen.Der 64-Jährige gilt also – bis er ein geeignetes Gutachten hat – weiter als Mann. Bis zum Regelpensionsalter mit 65 Jahren hat er jetzt aber ohnehin nicht mehr lange. Und auch „Waltraud“ ist seit Februar gezwungenermaßen wieder Walter.
Strengere Regelungen – VwGH entscheidet: Aus für Geschlechterwahnsinn 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-04-30 19:01:21
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