Gute Nachrichten zur beginnenden Urlaubssaison: In den seit Wochen laufenden Verhandlungen mit dem EU-Parlament gaben Vertreter der EU-Staaten entsprechende Forderungen auf – die bisher vorgesehenen Entschädigungszahlungen bei verspäteten Flügen werden beibehalten. Ein paar Dinge ändern sich dennoch – und zwar nicht zum Guten …
Österreich ist es gemeinsam mit gleichgesinnten Mitgliedstaaten gelungen, in zentralen Bereichen Änderungen am ursprünglichen Verordnungsvorschlag zu erreichen. Mehrere Regelungen, die aus österreichischer Sicht zu einer deutlichen Absenkung des bisherigen Schutzniveaus geführt hätten, wurden im Verlauf der Verhandlungen angepasst oder nicht weiterverfolgt, heißt es aus dem Büro der zuständigen Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.Österreich hat sich enthaltenÖsterreich hat dem Gesamtpaket dennoch nicht zugestimmt und sich enthalten, weil in einzelnen wesentlichen Bereichen Verschlechterungen für Reisende bestehen bleiben. Nun steht noch die formale Zustimmung der EU-Abgeordneten aus.Drastische Einschnitte lagen auf dem TischZu Beginn der Verhandlungen standen weitreichende Änderungen der bestehenden Fluggastrechte zur Diskussion. Dazu zählten unter anderem niedrigere Ausgleichszahlungen, Änderungen bei der 3-Stunden-Regel für Verspätungen, eine weitergehende Zulassung von No-Show-Gebühren sowie eine Ausweitung der sogenannten außergewöhnlichen Umstände auf zusätzliche Fallgruppen wie Streiks oder Personalausfälle.Im Verlauf der Verhandlungen wurden diese Punkte teilweise überarbeitet. Die 3-Stunden-Grenze bleibt bestehen. Auch die Höhe der Ausgleichszahlungen von 250, 400 und 600 Euro bleibt unverändert. Ebenso wurden ursprünglich vorgesehene Änderungen bei den außergewöhnlichen Umständen und bei No-Show-Gebühren nicht in vollem Umfang umgesetzt. Damit bleiben wesentliche Elemente des bestehenden Fluggastschutzes erhalten.Recht auf rasche Ersatzbeförderung wird eingeschränktTrotz der erreichten Änderungen bestehen aus österreichischer Sicht weiterhin zwei zentrale Kritikpunkte. Erstens wird das Recht auf eine möglichst rasche Ersatzbeförderung eingeschränkt. Fluggäste müssen künftig zunächst bis zu drei Stunden auf ein Angebot der Fluglinie warten, bevor sie selbst eine alternative Beförderung organisieren können. Organisieren sie ihre Weiterreise anschließend selbst, wird der Kostenersatz auf maximal 400 Prozent des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt. Gerade bei kurzfristigen Flugausfällen kann dies dazu führen, dass zusätzliche Kosten nicht vollständig ersetzt werden.Zweitens wird die Durchsetzung von Ansprüchen erschwert. Die neue Verordnung sieht eine Frist von neun Monaten für die Geltendmachung von Ausgleichsansprüchen vor. In Österreich gilt derzeit eine deutlich längere Frist von drei Jahren. Für Österreich bedeute die neue Verordnung in einzelnen Bereichen eine Absenkung bestehender Standards, heißt es aus dem Staatssekretariat. Gleichzeitig bringt sie für viele Reisende in Europa erstmals klar geregelte und europaweit einheitliche Rechte.
Verschärfungen, aber: – Drohende Einschnitte bei Fluggastrechten vom Tisch 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-06-13 20:14:27
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