Der Tod des Hundes, der im Juni wegen Verdacht auf Hitzschlag in einer Klinik behandelt wurde, beschäftigt nun Juristen. Aber nicht der Hundehalter selbst muss sich bislang verantworten, sondern „Krone“-Leser, die den Artikel darüber in sozialen Medien geteilt haben.
Bei Berichten über Hunde, die wegen der Verantwortungslosigkeit ihrer Besitzer in der Hitze leiden müssen oder sogar zu Tode kommen, geht jedes Mal ein Aufschrei durch unsere tierliebe Leserschaft. Niemand kann verstehen, dass man seinen geliebten Vierbeiner solchen Strapazen aussetzt.Sei es – wie jeden Sommer – ein vergessener Hund im Auto oder wie in diesem Fall einer, der von seinem Herrl bei hohen Temperaturen über alle Maßen am Trainingsplatz gehetzt worden sein soll. Die „Krone“ hat darüber berichtet.Bei Vorsatz sogar Haft möglich„Seinen Vierbeiner bei Hitze leiden zu lassen, fällt unter Tierquälerei und für diese Fahrlässigkeit riskiert man eine Verwaltungsstrafe von bis zu 7500 Euro. Wenn ein Vorsatz nachweisbar ist, kann das sogar bis zu zwei Jahre Freiheitsstrafe bedeuten“, weiß Michaela Lehner, Juristin von „Tierschutz Austria“. So ein sinnloser Hitzetod erhitzt im wahrsten Sinne des Wortes auch die Gemüter. Der „Krone“-Artikel über diesen traurigen Fall wurde daher zigfach in den sozialen Medien geteilt und viele haben sich zu Recht darüber empört, dass wieder ein Hund bei hohen Temperaturen sein Leben lassen musste. Post vom AnwaltDoch das stieß dem betroffenen Hundehalter offenbar sauer auf und er ging gegen einige Postings auf Facebook rechtlich vor. Sein Anwalt drohte „Krone“-Lesern, von denen er die Adresse ausfindig machen konnte, schriftlich mit einer Unterlassungsklage und forderte eine hohe finanzielle Entschädigung. „Grundsätzlich ist es nicht verboten, den Link zu einem Zeitungsartikel auf Facebook zu teilen“, erklärt indes Medienrechtsexperte Oliver Scherbaum im Telefonat mit der „Krone“. Kritisch werde es erst, wenn in diesem Artikel Persönlichkeitsrechte verletzt werden, so der Jurist. Ob das alles nun tatsächlich vor Gericht landet, ist offen – es dürfte in diesem Fall allerdings mit wenig Chancen auf Erfolg verbunden sein. Auch ob der Hund nun tatsächlich – nachdem er auf Verdacht von Hitzschlag in einer Tierklinik behandelt wurde – an den Folgen von hohen Temperaturen verstarb, ist zu diesem Zeitpunkt immer noch Gegenstand von Spekulationen.„Sie kriegen gar nichts von mir!“Anfangs wurde zugesichert, dass man für Transparenz sorgen und das angefertigte Obduktionsergebnis der „Krone“ zukommen lassen werde. Auf eine diesbezügliche Nachfrage reagierte der in die Kritik geratene Hundehalter allerdings vor wenigen Wochen eher ungehalten: „Sie kriegen gar nichts von mir!“ Dann beendete er das Telefonat abrupt …
Anwaltspost für Leser – Juristisches Nachspiel wegen Tod von jungem Rüden 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-09-04 17:47:41
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