Bereits früh in der Debatte kündigte die SVP an, das totalrevidierte Polizeigesetz in zweiter Lesung möglicherweise abzulehnen. Die Partei störte sich als einzige geschlossen daran, dass als Zulassungsbedingung für den Polizeidienst das Schweizer Bürgerrecht nicht im Gesetz steht. «Wir sind der Meinung, dass das Schweizer Bürgerrecht im Gesetz verankert werden muss», sagte ein Vertreter der SVP im Rat. Das sei die Bedingung, dass die Partei dem totalrevidierten Gesetz zustimme.
Auch die Ausserrhoder Regierung will, dass das Schweizer Bürgerrecht für Ausserrhoder Polizistinnen und Polizisten eine Voraussetzung bleibt. Allerdings plant sie, diese Bedingung auf Stufe Verordnung festzuschreiben und nicht im neuen Gesetz. Verordnungen kann die Regierung eigenständig und ohne Einbezug des Parlaments ändern. Ein Antrag der SVP, das Schweizer Bürgerrecht nicht in die Verordnung, sondern in das Gesetz zu schreiben, scheiterte. Die Partei kündigte deshalb an, das Referendum gegen das neue Gesetz ergreifen zu wollen. Die Referendumsfrist läuft bis gegen Ende Oktober.
Wie bereits während der ersten Lesung des Gesetzes im Mai 2025 war von verschiedenen Fraktionen zu hören, dass das totalrevidierte Polizeigesetz aktuelle gesellschaftliche und technologische Entwicklungen aufnehme. Es gebe der Polizei die notwendigen Mittel, um auch künftig effizient zu arbeiten. Zudem war von einem ausgewogenen Gesetz die Rede.
Mit der Totalrevision des Polizeigesetzes soll dank Neuerungen in den Bereichen Prävention, Datenaustausch sowie Überwachung und Informationsbeschaffung effektiver gegen kriminelle Handlungen vorgegangen werden können. Ein Thema ist auch die Einführung eines kantonalen Bedrohungsmanagements. Dieses zielt darauf ab, im Verbund mit weiteren Stellen das Risiko von schweren Gewaltstraftaten in Appenzell Ausserrhoden zu minimieren. «Wir sind einer der letzten Kantone, die ein solches Bedrohungsmanagement einführen», sagte dazu Regierungsrätin Katrin Alder, Departement Inneres und Sicherheit. Zudem werden die gesetzlichen Grundlagen für das Tragen von sogenannten Bodycams, am Körper getragene Kameras, geschaffen. Auch eine automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung soll künftig möglich sein.
Auf Antrag der Kommission Inneres und Sicherheit (KIS) wurden die Massnahmen zum Schutz vor häuslicher Gewalt und Stalking präzisiert. Entsprechende Schutzmassnahmen, die in anderen Kantonen erlassen worden sind, sollen durch die Ausserrhoder Polizei ebenfalls durchgesetzt werden können.
Breiter diskutiert wurde zudem, welche Stelle Observationen genehmigen soll, die länger als einen Monat dauern. Nach Ansicht der Regierung sollte das Polizeikommando solche Observationen genehmigen können. Letztlich unterstützte der Kantonsrat einen Antrag der KIS. Damit wird die Staatsanwaltschaft und nicht das Polizeikommando für solche Genehmigungen zuständig sein. In der Schlussabstimmung stellten sich im Rahmen der zweiten Lesung 53 Kantonsräte hinter das totalrevidierte Polizeigesetz. Nein-Stimmen gab es deren sieben, bei einer Enthaltung.
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Kantonsrat stellt sich hinter neues Polizeigesetz 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-08-24 12:24:00
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