Die Forderung nach Arbeiten bis 67 Jahren geht wohl an der Realität vorbei, wie das Beispiel einer 60-jährigen Buchhalterin zeigt. Sie wurde mit perfiden Methoden frühzeitig in die Pension gedrängt – leider kein Einzelfall. Die Arbeiterkammer setzte sich für gemobbte Mitarbeiterin ein.
Monika S. (60) kommen die Tränen. Die Buchhalterin hatte für einen Wiener Betrieb Bilanzen geprüft, Rechnungen verbucht und galt als loyal.Doch kurz vor ihrem 60. Geburtstag erfolgte das böse Erwachen. Die Geschäftsführung begann, die erfahrene Mitarbeiterin gezielt ins Abseits zu drängen – zugunsten einer jüngeren Kollegin, die nicht einmal aus der Branche kam. Während Urlaub Systemzugänge entzogen„Ich habe jahrelang verlässlich in der Buchhaltung gearbeitet. Plötzlich zählte meine Erfahrung nichts mehr. Während meines Urlaubs wurden mir einfach die Systemzugänge entzogen und ich wurde zur reinen Ablage degradiert“, berichtet Monika S. Als sie sich zur Wehr setzte, kam die Kündigung.AK erstritt 15.000 EuroDie Gemobbte wandte sich darauf an die Arbeiterkammer. Diese brachte die Causa dann vor das Arbeits- und Sozialgericht. Angefochten wurde die Kündigung wegen eines verpönten Motivs sowie wegen massiver Sozialwidrigkeit. Das Verfahren endete mit einem Vergleich über 15.000 Euro.Gegenwind bereits ab Mitte 50„Die Rufe nach Arbeiten bis 67 gehen an der Lebensrealität vorbei. Viele Beschäftigte spüren den Gegenwind am Arbeitsmarkt bereits ab Mitte 50 oder noch früher“, erklärt Ines Stilling von der AK, die ein Bonus-Malus-System für Betriebe fordert.Recht auf GleichbehandlungWer Ältere vor der Pension aussortiert, gehöre zur Kasse gebeten, andere belohnt. Das reguläre Pensionsantrittsalter von Frau S. ist 62 Jahre. Sie hätte aber im Sinne der Gleichstellung das gesetzliche Recht gehabt, freiwillig bis 65 im Betrieb weiterzuarbeiten – der Arbeitgeber darf eine Frau nicht kündigen, um sie vor 65 in die Rente zu drängen (das Pensionsantrittsalter für Männer beträgt 65 Jahre, für Frauen wird es derzeit stufenweise angehoben).Stattdessen wurde sie schon mit 60 Jahren vor die Tür gesetzt, obwohl sie noch mindestens zwei bzw. fünf Jahre hätte weiterarbeiten können und dadurch auch eine höhere Pension erhält.
Leider kein Einzelfall – Erfahrene Buchhalterin mit 60 in Pension gedrängt 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-09-15 06:17:45
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