Künstliche Intelligenz ist in vielen Betrieben Baden-Württembergs bereits Teil des Arbeitsalltags. Nach einer Auswertung des Instituts für Angewandte Wirtschaftsforschung (IAW) nutzen 31 Prozent der Betriebe generative oder andere KI-Systeme. Die organisatorische Begleitung hält damit nicht überall Schritt:
Von den Betrieben mit generativer KI haben bislang 17 Prozent formale Regeln für deren Einsatz. Für Unternehmen in der Region Stuttgart stellt sich damit weniger die Frage, ob sie KI testen können, sondern unter welchen Bedingungen daraus eine verlässliche Anwendung wird.
KI ist im Südwesten angekommen, aber nicht flächendeckend
Der IAW-Kurzbericht wertet Daten des IAB-Betriebspanels für Baden-Württemberg aus. Demnach setzen 28 Prozent der Betriebe generative KI ein. Dazu gehören Systeme, die beispielsweise Texte erstellen oder Informationen in natürlicher Sprache verarbeiten. Nicht-generative KI nutzen sieben Prozent.
Beide Gruppen überschneiden sich: Wer die Einzelwerte addiert, erhält deshalb nicht den Anteil aller Betriebe mit KI-Einsatz. Dieser liegt laut Bericht bei 31 Prozent. Für generative KI nennt das IAW einen deutschlandweiten Vergleichswert von 24 Prozent; Baden-Württemberg liegt bei dieser Nutzungsform darüber.
Hinter dem Landeswert stehen unterschiedliche betriebliche Voraussetzungen. Größere Betriebe verwenden KI deutlich häufiger als kleinere, und im Dienstleistungssektor ist die Nutzung besonders verbreitet. Das IAW hält außerdem fest, dass KI in den befragten Betrieben überwiegend erst ab 2024 eingeführt wurde. Viele Anwendungen sind damit noch vergleichsweise jung. Die Zahlen beschreiben die Lage im gesamten Bundesland; sie sind kein eigener Messwert für Stuttgart oder die umliegenden Landkreise. Für die regionale Wirtschaft sind sie dennoch relevant, weil sie zeigen, wie sich eine neue Technologie in betrieblichen Abläufen verbreitet.
Bei Regeln und Weiterbildung klafft eine Lücke
Der auffälligste Befund betrifft Betriebe, die bereits generative KI nutzen. Nur 17 Prozent von ihnen haben formale Regelungen für den Einsatz. Weitere 23 Prozent planen solche Vorgaben, während 60 Prozent derzeit keine vorsehen. Als mögliche Formen nennt der IAW-Bericht unter anderem Dienst- oder Betriebsvereinbarungen, Leitfäden und Handlungsanweisungen. Die Prozentwerte beziehen sich ausschließlich auf Betriebe mit generativer KI-Nutzung – nicht auf sämtliche Unternehmen im Land.
Sie sagen auch nicht aus, ob Beschäftigte ohne schriftliche Vorgaben grundsätzlich sorglos mit den Systemen umgehen. Die Differenz zwischen Nutzung und formaler Regelung ist dennoch bedeutsam.
Schon bei einer einfachen Textanwendung müssen Beschäftigte einschätzen, welche Informationen sie eingeben dürfen, wie sie Ergebnisse prüfen und wann eine menschliche Entscheidung erforderlich bleibt. Werden solche Fragen nur von Fall zu Fall beantwortet, können innerhalb desselben Betriebs unterschiedliche Praktiken entstehen.
Das IAW berichtet zudem, dass Investitionen und Weiterbildungsmaßnahmen den Einsatz generativer KI bislang nur teilweise begleiten. Größere Betriebe weisen solche begleitenden Maßnahmen häufiger auf als kleine und Kleinstbetriebe. Damit geht es bei der Einführung nicht allein um den Zugang zu Software, sondern auch um Zuständigkeiten und Wissen im Arbeitsalltag.
Bundesweite Bitkom-Erhebung zeigt starkes Wachstum
Auch bundesweit nimmt der Einsatz zu. In einer repräsentativen Befragung von 603 Unternehmen ab 20 Beschäftigten ermittelte Bitkom im September 2026, dass 57 Prozent KI einsetzen. Im Vorjahr waren es 36 Prozent, 2024 lag der Anteil bei 20 Prozent. Weitere 38 Prozent planten oder diskutierten den Einsatz. Die Bitkom-Erhebung zur KI-Nutzung in Unternehmen zeigt damit eine deutliche Dynamik, ist aber nicht unmittelbar mit der IAW-Auswertung gleichzusetzen: Sie bezieht sich auf Unternehmen ab 20 Beschäftigten in Deutschland, während der IAW-Bericht Betriebe in Baden-Württemberg auswertet und verschiedene Arten der KI-Nutzung unterscheidet.
Die Erhebungen beantworten zudem unterschiedliche Fragen. Der IAW-Bericht beziffert unter anderem die Nutzung generativer KI im Land und fragt nach formalen Regeln in dieser Nutzergruppe. Die Bitkom-Zahlen machen vor allem sichtbar, wie stark die Nutzung in der bundesweiten Unternehmensbefragung zugenommen hat. Ein hoher Verbreitungsgrad bedeutet nicht automatisch, dass Anwendungen bereits umfassend in Prozesse eingebettet oder durch feste Zuständigkeiten begleitet werden.
Doch wie lassen sich KI-Anwendungen sinnvoll in bestehende Unternehmensprozesse integrieren? Gerade für mittelständische Betriebe ist diese Frage oft entscheidender als die Wahl einer bestimmten Software. Wer sich dabei externe Unterstützung wünscht, kann beispielsweise eine KI-Agentur mit Expertise in Stuttgart hinzuziehen. Zu deren Tätigkeitsfeldern gehören KI-Strategie, Automatisierung und Datenintegration. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Anwendungsfälle für das jeweilige Unternehmen sinnvoll sind und wie sich diese in bestehende Abläufe einbinden lassen.
Vom ersten Test zur geordneten Anwendung
Zwischen einem einzelnen Versuch und einer dauerhaft eingesetzten Anwendung liegen mehrere Entscheidungen. Nutzt eine Abteilung KI beispielsweise, um eingehende Anfragen zu sortieren, muss zunächst geklärt sein, aus welchen Systemen die Informationen stammen und wer auf sie zugreifen darf. Ebenso wichtig ist, was die Anwendung tatsächlich erledigen soll: Sie kann einen Vorschlag vorbereiten, während ein Mensch die Zuordnung prüft. Soll sie dagegen selbst eine Aktion in einem weiteren System auslösen, verändern sich die Anforderungen an Kontrolle und Fehlerbehandlung. Diese Unterschiede lassen sich nicht durch eine allgemeine Freigabe für „KI im Unternehmen“ ersetzen.
Für mittelständische Betriebe kommt hinzu, dass gewachsene Datenbestände und Arbeitsabläufe selten nur in einer einzigen Anwendung liegen. Ein KI-System kann nur mit den Informationen arbeiten, die ihm zugänglich und für den jeweiligen Zweck geeignet sind.
Sind Dokumente veraltet, Zugriffsrechte zu weit gefasst oder Zuständigkeiten ungeklärt, wird auch ein technisch funktionierender Versuch im laufenden Betrieb schwierig. neura7 bietet neben KI-Beratung und Strategie auch Automatisierung und die Zusammenführung von Datenquellen an. Solche Leistungen betreffen die organisatorische Schnittstelle zwischen einer möglichen Anwendung und einem gesteuerten Prozess.
Formale Regeln müssen dabei zum tatsächlichen Einsatz passen. Für eine interne Formulierungshilfe stellen sich andere Fragen als für ein System, das auf Kundendaten zugreift oder Arbeitsschritte automatisch ausführt. Ein Betrieb kann festlegen, welche Daten verarbeitet werden dürfen, wer Ergebnisse kontrolliert und an wen sich Beschäftigte bei einem Fehler wenden. Schulungen machen diese Festlegungen im Alltag nutzbar. Datenschutz und rechtliche Anforderungen gehören ebenfalls zur Prüfung des jeweiligen Einsatzfalls; eine pauschale Zusicherung für jedes KI-Werkzeug würde den unterschiedlichen Anwendungen nicht gerecht.
Der nächste Schritt beginnt beim konkreten Einsatzfall
Aus den Erhebungen folgt für Unternehmen keine einheitliche Liste von Anwendungen, die sie sofort einführen müssten. Sinnvoller ist eine klar umrissene Aufgabe, bei der Aufwand und Ergebnis beobachtet werden können. Das kann etwa die Vorbereitung einer Antwort auf wiederkehrende interne Fragen sein.
Vor einem breiteren Einsatz lässt sich prüfen, ob die benötigten Informationen aktuell sind, ob die zuständigen Beschäftigten das Ergebnis zuverlässig beurteilen können und ob die Anwendung im bestehenden Ablauf tatsächlich Arbeit abnimmt. Ein vorab festgelegtes Kriterium verhindert, dass allein die Zahl erzeugter Texte oder bearbeiteter Anfragen als Erfolg gilt.
Ebenso sollte erkennbar sein, wer eine Anwendung freigibt und wer sie nach der Einführung betreut. Beschäftigte brauchen verständliche Vorgaben statt einer abstrakten Erlaubnis oder eines pauschalen Verbots. Wird im Test deutlich, dass Daten fehlen oder Ergebnisse häufig korrigiert werden müssen, ist das eine Information für die weitere Entscheidung – kein Grund, den Versuch ohne Anpassung auszuweiten.
Gerade kleinere Betriebe können so den Umfang begrenzen und dennoch Erfahrungen sammeln. Die Landeszahlen zeigen: KI wird bereits genutzt. Ob daraus ein verlässlicher Bestandteil der Arbeit wird, hängt wesentlich davon ab, wie Betriebe Regeln, Daten und Verantwortung mit der Nutzung verbinden.
KI-Nutzung in Baden-Württemberg wächst – betriebliche Regeln fehlen häufig 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-10-13 07:38:05
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