Das seit dem 1. Januar 2011 in Kraft stehende Justizgesetz weist in mehreren Punkten Revisionsbedarf auf. Einerseits ist die zwischenzeitliche Rechtsentwicklung zu berücksichtigen. Andererseits sind die Vorgaben der neuen Kantonsverfassung sowie mehrere Änderungen des Bundesrechts umzusetzen, insbesondere das Projekt «Justitia 4.0» zur Digitalisierung der Justiz. Geändert werden auch die Voraussetzungen für eine Wahl an die Gerichte: Künftig sollen schweizerische Staatsangehörige in die Gerichte gewählt werden können, auch wenn sie keinen Wohnsitz im Kanton haben. Weitere Änderungen sollen die Effizienz der Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Gerichte steigern. So werden anstelle der bisherigen Sachbearbeitenden mit staatsanwaltschaftlichen oder jugendanwaltschaftlichen Befugnissen die neuen Kategorien der Assistenz-Staatsanwältinnen oder -Staatsanwälte und der Assistenz-Jugendanwältinnen oder -Jugendanwälte mit erweiterten Kompetenzen geschaffen. Die Gerichte werden künftig in Abteilungen mit drei (statt fünf) Mitgliedern Recht sprechen, und die Kompetenzen der Einzelrichterinnen und Einzelrichter werden geschärft.
Der Ausserrhoder Regierungsrat lädt die Gemeinden, die kantonalen Parteien und weitere Kreise ein, zum Gesetzesentwurf Stellung zu nehmen. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. November.
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Teilrevision des Justizgesetzes: Die Vernehmlassung läuft 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-09-14 12:39:00
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