Acht Jahre lebte Biajna A. mit Dackel „Zeko“ unter einem Dach und versorgte das Tier liebevoll – doch seit Juli hat die junge Wienerin ihren Vierbeiner nicht mehr gesehen. Der Fall zeigt, wie schnell nach dem Bruch einer Partnerschaft aus einem geliebten Familienmitglied plötzlich eine rechtliche Frage werden kann.
Elf Jahre waren Biajna A. und ihr ehemaliger Lebensgefährte ein Paar. Einige Jahre nach Beginn der Beziehung entstand der Wunsch nach einem Familienhund, der das gemeinsame Glück abrunden sollte. Die Idee für einen Dackel kam ursprünglich vom damaligen Partner, Biajna unterstützte ihn begeistert.2018 holten sie „Zeko“ gemeinsam bei einer Züchterin ab, den Kaufvertrag unterschrieb allerdings ausschließlich ihr damaliger Lebensgefährte. Welche Bedeutung diese Formalität Jahre später bekommen würde, ahnte Biajna damals nicht.Gemeinsame VerantwortungBeide lebten mit dem Dackel, kümmerten sich um ihn und teilten ihren Alltag mit ihm. Auch nach der Trennung im Mai 2025 blieb die Beziehung zwischen Biajna und ihrem Dackel bestehen: Noch mehr als ein Jahr lang gab es Übergaben, „Zeko“ verbrachte regelmäßig Zeit bei ihr.Doch dieser Kontakt endete abrupt: Seit Juli hat Biajna ihren Hund nicht mehr gesehen, der Ex-Freund reagierte nicht mehr auf Kontaktaufnahmen. Mittlerweile hat die 33-Jährige rechtliche Unterstützung in Anspruch genommen und lässt ihre Ansprüche prüfen.Kein Kontakt mehr„Vor Zeko war mir nie bewusst, dass ein Mensch eine so starke Bindung zu einem Tier aufbauen kann“, schildert Biajna im Gespräch mit der „Krone“. „Ich verstehe nicht, warum mir mein bester Freund entrissen wurde. Ich hoffe sehr, dass es irgendeine Möglichkeit auf eine Regelung gibt, dass ich ihn wieder zeitweise bei mir haben kann.“Doch wie schaut das „Sorgerecht“ im Trennungsfall für ein unverheiratetes Paar aus? „In Österreich gibt es kein ausdrücklich gesetzlich geregeltes ,Besuchsrecht‘ für einen Hund wie etwa beim Umgang mit einem Kind“, weiß die Wiener Rechtsanwältin Sophie Kosar. Stehe der Ex-Partner im Kaufvertrag, kann das zwar für die Eigentumsfrage von Bedeutung sein, entscheidend seien aber die konkreten Umstände des Einzelfalls, so die Expertin. Schon vorher Regelung treffenWer etwa mit Rechnungen vom Tierarzt oder Futterkosten nachweisen kann, dass der Hund über Jahre gemeinsam gehalten und betreut wurde, kann rechtliche Ansprüche prüfen lassen. Ein einklagbares regelmäßiges Besuchsrecht allein aufgrund einer engen persönlichen Bindung ist jedoch nicht selbstverständlich. „Ich empfehle, dass sich beide in den Kaufvertrag schreiben und vorab eine verbindliche Regelung für den Trennungsfall treffen“, rät Kosar.
Kein fixes Besuchsrecht: Ein gesetzlich geregeltes „Besuchsrecht“ wie bei Kindern gibt es für Hunde in Österreich nicht.
Kaufvertrag wichtig: Steht nur ein Partner im Kaufvertrag, kann das bei der rechtlichen Zuordnung des Hundes eine wichtige Rolle spielen.
Einzelfall ist entscheidend: Gemeinsame Haltung, Betreuung und die bisherige Lebenssituation können für die rechtliche Beurteilung relevant sein. Im Streitfall ist eine anwaltliche Prüfung sinnvoll.
Diese Empfehlung kommt für Biajna A. zu spät. „Heute würde ich das natürlich genau festlegen, bevor ich mir mit einem Mann gemeinsam einen Hund hole“, so die Angestellte. Sie hat ihrem Ex-Freund über ihren Anwalt einen Brief schreiben lassen, in dem sie um ein Zugeständnis bittet. Sie würde „Zeko“ auch immer über eine Vertrauensperson abholen und bringen lassen, damit es zu keinem persönlichen Treffen mehr kommen muss. Sie hofft inständig, dass es zu einer Lösung kommt und sie ihren „Zeko“ endlich wiedersehen darf.
Wienerin verzweifelt – Dackel „Zeko“ nach Trennung von Ex „entführt“ 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-10-09 06:28:13
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Dackel Zeko und Biajna Akobian IUSTITIA
