Im Kampf gegen Road Runners preschen Österreichs Verfassungrichter mit einer wichtigen Entscheidung vor, da bisher Ausnahmeregelungen die Versteigerung von Raser-Autos verhinderten. Künftig könnten auch Leasing- und Firmenautos bei eklatanter Geschwindigkeitsüberschreitung unter den Hammer kommen.
Mit einem 100er durchs Ortsgebiet bzw. durch heimische Großstädte zu donnern – für junge Männer mit ihren aufgemotzten Autos ist es ein hochgefährlicher Sport, bei dem oft auch andere Verkehrsteilnehmer unter die Räder kommen. 438 Raser-Autos aus dem Verkehr gezogenGrundsätzlich erfüllen die Gesetzesbestimmungen ihren Zweck: Laut Innenministerium wurden 438 Raser-Autos bis Ende 2025 vorläufig einbehalten. Innerhalb einer 14-tägigen Frist wird geprüft, ob das Kfz dauerhaft beschlagnahmt und versteigert werden kann. Wirklich unter den Hammer kommen nur wenige Autos. Die Einnahmen betrugen im Vorjahr magere 45.000 Euro. Eine Masche ist, Kaufverträge zu fälschen und rückzudatieren.VfGH kippt AusnahmerregelungDer Polizei sind die Hände gebunden, da der Wagen nicht mehr im Besitz des Temposünders ist. Außerdem sind Leasing- und Firmenfahrzeuge ausgenommen, da sie nicht im Alleineigentum des Lenkers stehen. Diese Ausnahmeregelungen hat jetzt der VfGH gekippt, die Entscheidung gilt ab Herbst 2027 und wird von Infrastrukurminister Peter Hanke im „Krone“-Gespräch ausdrücklich begrüßt. „Dass nun auch geleaste Raser-Autos eingezogen eingezogen und versteigert werden können, hebt die Hemmschwelle massiv“, erklärt Hanke, der darin ein wichtiges Instrument zur Abschreckung sieht. Juristen prüfenEs gelte nun die Details der VfGH-Entscheidung zu prüfen und seitens der Leasing-Firmen zu klären, wie mit der neuen Rechtslage umgegangen werde hinsichtlich der Versicherungsfragen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Wichtige Entscheidung – Kampf gegen Raser: Auch Leasing-Kfz unterm Hammer 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-04-13 05:05:54
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