Der Gemeinderat werde sämtliche Eingaben sorgfältig analysieren und sich mit den darin vorgebrachten Anliegen im Detail auseinandersetzen. Dabei werde jede Einsprache einzeln beurteilt, schrieb die Gemeindekanzlei. Wo erforderlich, werden die Sachverhalte vertieft abgeklärt und die verschiedenen öffentlichen und privaten Interessen gegeneinander abgewogen. Ziel ist es, nachvollziehbare und rechtlich fundierte Entscheide zu treffen.
Dem Rechtsmittelverfahren unterstanden ausschliesslich die Zonenpläne, die Teilrevision des Baureglements sowie die Waldfeststellung. Die weiteren Unterlagen zur Richtplanung dienten der Information und Mitwirkung und waren nicht Gegenstand des Einspracheverfahrens.
Innerhalb der gesetzlichen Frist gingen insgesamt 27 Einsprachen ein. Je neun Einsprachen betrafen die Gebiete «Höhener-Liegenschaft» und «Gaiserau». Zwei Eingaben richteten sich gegen die Teilrevision des Baureglements, je eine Einsprache betrafen die Gebiete Rotenwies, Traubenstrasse, Zwislenstrasse, Schachen, Mühlweg und Starkenmühle. Die Anzahl der Einsprachen zeige das grosse Interesse der Bevölkerung an der räumlichen Entwicklung der Gemeinde, hiess es weiter. Der Gemeinderat wird zu jeder Einsprache einen formellen Entscheid fassen. Die Einsprecherinnen und Einsprecher werden anschliessend schriftlich über den jeweiligen Entscheid informiert. Werden einzelne Einsprachen gutgeheissen, ist ein zweites Auflageverfahren vorgesehen, wobei dann nur über die Änderungen Einsprache erhoben werden kann.
Nach Abschluss des Einspracheverfahrens werden die bereinigten Zonenpläne und die Teilrevision des Baureglements dem fakultativen Referendum unterstellt. Die Stimmberechtigten erhalten damit die Möglichkeit, innert der 20-Tage-Frist nach der Bekanntgabe des Beschlusses mit mindestens 30 Unterschriften eine Volksabstimmung über die Planungsinstrumente zu verlangen.
Die Ortsplanungsrevision bildet die Grundlage für die räumliche Entwicklung von Gais in den kommenden Jahren. Sie schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete Siedlungsentwicklung und stimmt die verschiedenen Interessen von Wohnen, Arbeiten, Landschaft, Natur und Infrastruktur aufeinander ab. Die Umsetzung der Ortsplanung erfolgt jedoch nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise über einen längeren Zeitraum. Einzelne Gebiete werden erst im Rahmen konkreter Planungen oder Bauvorhaben weiterentwickelt, wie beispielsweise im Rahmen von Sondernutzungsplänen, die wiederum öffentlich aufzulegen sind und angefochten werden können.
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27 Einsprachen gegen Ortsplanung 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-07-26 08:49:00
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