Monate nach dem Mord am Friedhof Baumgarten kommt der Fall erneut vor Gericht. Nachdem die erst 14 Jahre alte Jenny (Name geändert) wegen purer Mordlust eine Pensionistin getötet hatte, sitzt diesmal eine zweite 14-Jährige auf der Anklagebank – wegen Beitrags zum Mord!
Die Tat hat Wien erschüttert – und die Bilder von jenem Februartag sind vielen noch präsent. Eine 64-jährige Pensionistin, die am Friedhof Baumgarten unterwegs war, wurde zum Zufallsopfer der Jugendlichen. Sie kannte ihr Gegenüber nicht, hatte keinen Streit, keinen Konflikt. Dann ging das Mädchen von hinten auf sie los.Anklage ist bereits rechtskräftigNun bekommt der Fall ein weiteres Kapitel. Am 9. September muss sich eine zweite 14-Jährige vor dem Jugendgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Wien hat sie wegen Beitrags zum Mord angeklagt. Die Anklage ist bereits rechtskräftig.Was genau im Vorfeld der Tat zwischen den beiden Mädchen passiert sein soll, zeichnete sich bereits im Prozess gegen die Täterin ab. Dabei sorgten vor allem die Aussagen der Jugendlichen selbst für Aufsehen.Jenny erzählte damals auffallend teilnahmslos von Mordgedanken, die sie bereits seit längerer Zeit beschäftigt haben sollen. Ihre Fantasien teilte sie mit einer Freundin. True-Crime-Serien, Gewaltvideos und Filme über Serienkiller sollen zu ihrer Welt gehört haben.Und ausgerechnet jener Freundin soll sie sich in einer Nachricht anvertraut haben. Sie habe ihr von den Mordgedanken erzählt. Die Reaktion soll nicht etwa Entsetzen gewesen sein: Die Gleichaltrige habe sie vielmehr dazu „aufgemuntert“, die Tat tatsächlich zu begehen.Haupttäterin belastete damalige FreundinDie Freundin war bereits vor dem Prozess als Beschuldigte geführt worden. Doch in der Hauptverhandlung wurde die Situation für sie noch einmal deutlich ernster: Die inzwischen verurteilte Haupttäterin belastete ihre damalige Freundin mit ihren Aussagen. Für die Staatsanwaltschaft Wien war das schließlich Grundlage für die Anklage.Im Juni war die Haupttäterin bereits zu acht Jahren Haft verurteilt und in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingewiesen worden. Damit ist der Fall allerdings noch nicht abgeschlossen.Fotos von Leichnam verschicktDie Jugendliche, die damals in einer sozialpsychiatrischen Einrichtung lebte, hatte die Tatwaffe kurz zuvor gekauft. Nach der Attacke machte sie sogar noch Fotos vom Leichnam und verschickte diese an mehrere Personen – darunter auch an die nun Angeklagte.Weil sie zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt war, kommt bei einer Verurteilung das Jugendstrafrecht zur Anwendung. Deshalb wird am 9. September auch in diesem Fall kein Geschworenengericht über das Geschehen urteilen. Die zweite Angeklagte muss sich vor einem Jugend-Schöffengericht verantworten.
Zur Tat „ermutigt“ – Mord am Friedhof: Jetzt muss Freundin vor Gericht 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-09-02 12:21:44
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