Mit Schreiben vom 19. Juni unterbreitete das eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die Vorlage zur verkehrsübergreifenden Bewältigung der Mobilitätsbedürfnisse (Verkehr ’45) zur Vernehmlassung. Sie enthält 14 Entwürfe zu neuen oder zu ändernden Bundeserlassen. Die Vernehmlassungsfrist dauert bis zum 9. Oktober. Wie die Gemeindekanzlei Stein mitteilt, haben die meisten Erlassentwürfe keine direkten Auswirkungen auf die Gemeinde Stein, nur von einem Punkt sei man direkt betroffen: In der Aktualisierung des Strassenentwicklungsprogrammes (STEP) Nationalstrassen wurde die «N25 Umfahrung Wilen» mit einem Realisierungshorizont 2055 aufgenommen. «Die auf diese Verkehrswege angewiesene Wirtschaft und die öffentlichen örtlichen und regionalen Buslinien werden nach wie vor ausgebremst», heisst es in einer Medienmitteilung der Gemeinde. Dies gelte insbesondere für das Appenzeller Hinterland sowie Appenzell Innerrhoden. Auch Gossau habe eine «analoge Verkehrssituation». Vertreter aus der Kommunal-, Kantonal- und Bundespolitik, aus Gewerbe, Industrie und Tourismus sowie von Verkehrsverbänden und Quartiervereinen fordern nun vom Bund, die Umfahrung Herisau in den Realisierungshorizont bis 2045 aufzunehmen und die dazu nötigen Planungen jetzt anzugehen. Ebenso sei der zusätzliche Autobahnanschluss Gossau Ost zu planen. Die Gemeinde Herisau hat dazu eine Vernehmlassungsantwort ausgearbeitet und verschiedenen betroffenen Institutionen und Gemeinden zur Prüfung einer möglichen Mitunterzeichnung eingereicht. Der Gemeinderat Stein habe beschlossen, die gemeinsame Vernehmlassungsantwort mitzuunterzeichnen und zusätzlich eine separate Vernehmlassungsantwort beim UVEK einzureichen, hiess es am Montag vonseiten der Gemeindekanzlei.
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Stein unterzeichnet Antwort auf «Verkehr ’45» 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-09-15 11:03:00
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