Ein burgenländischer Hotel- und Gastronomiebetrieb zahlte einem Mitarbeiter zu wenig Lohn und nahm es auch mit anderen Dienstgeber-Pflichten nicht so genau. Am Ende musste sogar ein Exekutionsverfahren eingeleitet werden, damit der Mann zu seinem Geld kam.
Die Liste an rechtlichen Verfehlungen ist lang: Von Mai 2022 bis Jänner 2024 war ein gelernter Kellner in einem burgenländischen Hotel- und Gastronomiebetrieb beschäftigt. Der Dienstgeber nahm es mit seinen Pflichten nicht sonderlich genau.Die Anmeldung bei der ÖGK erfolgte erst zwei Monate nach Arbeitsbeginn und nicht mit der vereinbarten Lohnhöhe. Einen Dienstzettel, dessen Ausstellung verpflichtend ist, bekam der Mann nie ausgehändigt. Noch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses wandte sich der Mitarbeiter an die Rechtsberatung der Arbeiterkammer Burgenland, da ihm sein Chef monatlich 50 Euro zu wenig Lohn ausbezahlte. Einige Monate lang erhielt er sogar gar kein Gehalt.„Bei der Überprüfung zeigte sich dann aber noch ein ganz anderes Problem“, berichtet AK-Rechtsexperte Martin Sugetich. Dem gelernten Kellner wurde seine Feiertagsarbeit nicht abgegolten und es gab keine Sonderzahlungen. Die Arbeiterkammer forderte den fehlenden Lohn umgehend beim Dienstgeber ein, dieser weigerte sich jedoch zuzahlen. Daraufhin löste der Gastro-Mitarbeiter das Dienstverhältnis wegen der fehlenden Zahlungen berechtigt vorzeitig auf.Nachdem eine weitere Intervention erfolglos geblieben war, in der auch um die Beendigungsansprüche ging, folgte schließlich eine Klage. „Das Gerichtsverfahren zog sich über ein Jahr, erst dann war der Dienstgeber dazu bereit, die ausstehenden Ansprüche zu bezahlen“, so Sugetich.Exekutionsverfahren musste eingeleitet werdenDoch damit war es noch nicht vorbei: Die Zahlungsfristen wurden nicht eingehalten – ein Exekutionsverfahren musste eingeleitet werden. „Hier konnten immer nur Teilzahlungen einbringlich gemacht werden“, betont der AK-Experte. Die letzte Rate wurde im Juni ausbezahlt. Doch am Ende konnten für den Arbeitnehmer insgesamt rund 25.870 Euro inklusive Verzugszinsen erstritten werden.
Nach Rechtsstreit – Zu wenig Lohn: 25.870 Euro Nachzahlung für Kellner 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-09-25 17:41:13
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