Der Absturz einer Germanwings-Maschine in den Alpen mit 150 Toten ist mehr als elf Jahre nach der Katastrophe juristisch nicht abgeschlossen: Vor Gericht streiten 30 Hinterbliebene in einem neuen Verfahren um Schadenersatz von jeweils 500 bis zu 110.000 Euro.
Am 24. März 2015 stürzte eine Germanwings-Maschine auf dem Weg von Barcelona nach Düsseldorf in den französischen Alpen ab. 144 Passagiere und sechs Besatzungsmitglieder kamen ums Leben.
Ermittlungen ergaben, dass der damalige Co-Pilot das Flugzeug der Lufthansa-Tochtergesellschaft absichtlich gegen einen Berg gesteuert hatte.
Die meisten Opfer kamen aus Deutschland und Spanien. Unter den 150 Insassen waren 16 Schüler sowie zwei Lehrerinnen des Gymnasiums in Haltern am See in Nordrhein-Westfalen, die auf dem Rückweg von einem Schüleraustausch in Spanien waren.
Flugtauglichkeit nicht überwachtNach Überzeugung der Kläger sei die Flugtauglichkeit des Co-Piloten damals nicht ausreichend überwacht worden, erläutert ein Gerichtssprecher. Aus ihrer Sicht waren die durchgeführten flugmedizinischen Gutachten mit Blick auf mögliche psychiatrische Erkrankungen nicht weitreichend genug. Bei der Überwachung und Feststellung der Flugtauglichkeit seien zudem gesetzliche Vorgaben nicht hinreichend eingehalten und umgesetzt worden. Nach der Argumentation der Kläger wurde der Absturz dadurch möglich.Weitere Prozesse um SchmerzensgeldDie Lufthansa hat nach dem Unglück bereits Zahlungen geleistet. Nach früheren Angaben der Fluggesellschaft erhielten nächste Angehörige pro Person 10.000 Euro Schmerzensgeld, für jedes Todesopfer sollen außerdem 25.000 Euro als sogenanntes vererbbares Schmerzensgeld gezahlt worden sein. Die Folgen der Katastrophe haben über die Jahre mehrere Gerichte in mehreren Ländern beschäftigt.In Prozessen um zusätzliches Schmerzensgeld erlitten Hinterbliebene der Absturzopfer Niederlagen vor den Landgerichten in Frankfurt und Essen sowie in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Hamm.Erfolg der Klage fraglichEin Erfolg für die Kläger vor dem Landgericht Braunschweig ist allerdings fraglich. Das Gericht informierte die Beteiligten vorab, dass die Klage nach vorläufiger Einschätzung unschlüssig sein könnte. Nach Auffassung der Richter müssten Betroffene ihre Ansprüche bei der Fluggesellschaft anmelden.
Nach über elf Jahren – Nächster Prozess um Germanwings-Absturz startet 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-08-23 10:30:07
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