Das Verfahren bleibe damit bei der Standeskommission hängig, wie diese mitteilt. Sie habe bei den beiden eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege (EKD) und Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein Gutachten in Auftrag gegeben.
Externer Experte
Die Baukommission Inneres Land Appenzell Innerrhoden hiess am 6. Februar 2025 drei Einsprachen gegen das Bauvorhaben für das neue Verwaltungsgebäude gut. Das Bau- und Umweltdepartement zog die Einspracheentscheide am 24. Februar 2025 an die Standeskommission weiter. Säckelmeister Ruedi Eberle, der damalige Bauherr Ruedi Ulmann und Landesfähnrich Jakob Signer traten von sich aus für das Rekursverfahren in den Ausstand. Für eine unabhängige Beurteilung zog die Standeskommission eine externe Fachperson bei. Ein ehemaliger Verwaltungsrichter eines anderen Kantons übernahm die Funktion als ausserordentlicher Rekurssachbearbeiter, wie es in der Medienmitteilung weiter heisst.
Im Schriftenwechsel des Rekursverfahrens wurde der Ausstand sämtlicher Mitglieder der Standeskommission und deren Nachfolger sowie des Ratschreibers und seines Stellvertreters verlangt. Dieser Fall und das entsprechende Vorgehen sei im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt: Über Ausstandsbegehren werde ohne Mitwirkung der betroffenen Personen entschieden. Deshalb befassten sich vier von der Hauptleutekonferenz bestimmte Hauptleute mit den Begehren. Sie verneinten eine Befangenheit der verbleibenden vier Mitglieder der Standeskommission und wiesen die Begehren ab. Der Entscheid ist rechtskräftig.
Gutachten schafft fachliche Grundlage
Nach Klärung dieser Verfahrensfragen treibe die Standeskommission das Verfahren inhaltlich weiter voran. Sie holt dazu ein Gutachten bei den beiden eidgenössischen Kommissionen für Denkmalpflege (EKD) und Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK) ein. Dieses klärt die im Verfahren aufgeworfenen Fragen zum Ortsbild sowie zum Heimatschutz und zur Denkmalpflege. Der Beschluss erfolgte unter Ausstand von Säckelmeister Ruedi Eberle, Bauherr Hans Dörig und Landesfähnrich Jakob Signer.
Das Bau- und Umweltdepartement ermittele aktuell den künftigen Raumbedarf der kantonalen Verwaltung. Diese Arbeiten stehen nicht im Zusammenhang mit den hängigen Rekursverfahren, sondern sind Teil einer übergeordneten und langfristigen Infrastrukturplanung. Das Projekt «neues Verwaltungsgebäude» sei in diese Gesamtbetrachtung eingebettet.
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Baudepartement erhebt Rekurs gegen Einsprüche 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-03-28 05:46:00
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