Energetische Sanierungen von bestehenden Gebäuden sollen im Kanton Appenzell Innerrhoden einfacher umgesetzt werden können. Seit dem 1. April 2026 sind zusätzliche Aussenwärmedämmungen unter bestimmten Voraussetzungen auch dann zulässig, wenn dadurch der gesetzliche Grenzabstand zum Nachbargrundstück unterschritten wird. Die neue Regelung gilt ausschliesslich für bestehende Gebäude. Neubauten müssen die ordentlichen Grenzabstände weiterhin einhalten. Die zulässige zusätzliche Aussenwärmedämmung ist auf maximal 35 Zentimeter beschränkt und gilt unabhängig von der jeweiligen Bauzone.
Bisher sei eine Unterschreitung des Grenzabstands in solchen Fällen nur mit Zustimmung der Nachbarschaft möglich gewesen, erklärt das Bau- und Umweltdepartement Appenzell Innerrhoden in seiner Medienmitteilung. Ist diese verweigert worden, hätten oftmals aufwendigere oder energetisch weniger sinnvolle Lösungen gewählt werden müssen – oder die Dämmung einer Fassade war gar nicht möglich. Mit der Anpassung der Bauverordnung sollen laut Communiqué sinnvolle energetische Sanierungen erleichtert und Verbesserungen der Gebäudehülle gefördert werden. Gleichzeitig werde der administrative Aufwand reduziert, der bisher mit der Eintragung von Näherbaurechten verbunden gewesen sei, hält das Bau- und Umweltdepartement fest. Das ordentliche Baubewilligungsverfahren bleibe bestehen. Bauherrschaften müssen die zusätzliche Dämmung in den Baugesuchsunterlagen korrekt ausweisen und vermassen.
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Energetische Sanierungen werden erleichtert 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-05-29 16:16:00
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