Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hat ihre Untersuchung des Marktes für Online-Lieferplattformen von Speisen abgeschlossen und Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch der Marktmacht aufgenommen. Im Visier der Wettbewerbshüter dürfte der Marktführer Foodora stehen, den die BWB aber nicht namentlich nannte. Die Wettbewerbshüter kritisieren Abhängigkeiten der Gastronomie sowie bedenkliche Vertragsklauseln und Strafgebühren, wie die BWB am Montag mitteilte.
Den Erhebungen der Behörde zufolge teilen sich Foodora (vormals Mjam) mit 50 bis 60 Prozent und Lieferando mit etwa 40 bis 50 Prozent den heimischen Markt weitgehend auf. Foodora dominiere vor allem in Wien, während Lieferando im Rest Österreichs führe. Der 2023 in Wien gestartete Anbieter Wolt expandiere zwar schrittweise, der Markt weise jedoch erhebliche Eintrittsbarrieren auf.Für die Gastronomie sind die Dienste ein zentraler Vertriebskanal geworden:
Befragte Wiener Betriebe erzielten im Schnitt 25 bis 30 Prozent ihres
Gesamtumsatzes über Online-Plattformen. „Digitale Plattformen bringen
durch innovative Lösungen Restaurants und Kundinnen bzw. Kunden effizient
zusammen und setzen neue Impulse für die Gastronomie. Problematisch wird es
jedoch, wenn sich die Marktmacht einzelner Plattformen so verfestigt, dass das
Gleichgewicht im Wettbewerb verloren geht. Steigende Abhängigkeiten der
Restaurants können sich negativ auf Preise, Angebot und Arbeitsbedingungen der
Zustellerinnen und Zusteller auswirken. „Wir haben Ermittlungen wegen dem
Verdacht von Marktmachtmissbrauch eingeleitet“, erklärte
BWB-Generaldirektorin Natalie Harsdorf.Kritik an Exklusivitätsklauseln und StrafgebührenIm Rahmen der im März 2023 gestarteten Untersuchung, bei der neben den Plattformen rund 2500 Gastronomiebetriebe in Wien befragt wurden, stieß die Behörde auf mehrere problematische Verhaltensweisen. So gebe es Exklusivitätsvereinbarungen, bei denen Restaurants für bessere Vertragskonditionen auf konkurrierenden Plattformen pausieren müssten – das Ausmaß an Rabattaktionen sei bei Foodora zeitgleich mit dem Markteintritt von Wolt stark gestiegen. Zudem kämen enge Bestpreisklauseln vor, die es Lokalen untersagten, Speisen auf eigenen Online-Kanälen günstiger anzubieten. Hier hinterfrage die BWB die wirtschaftliche Notwendigkeit.Gastronomen berichteten außerdem über einseitige Vertragsänderungen sowie Strafgebühren von bis zu zehn Euro für Verzögerungen bei der Zubereitung. Weil rund ein Drittel der Betriebe über mangelnde Erreichbarkeit klagte, hat die BWB ihre Ergebnisse auch an die Regulierungsbehörde KommAustria zur Prüfung nach dem EU-Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) übermittelt.Ermittlungen gegen FoodoraDie Branchenuntersuchung endet damit nicht mit bloßen Empfehlungen, sondern mit der Aufnahme formeller Ermittlungen wegen des Verdachts auf Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung. Diese Ermittlungen ermöglichen der BWB eine umfassende Aufklärung des kartellrechtlich relevanten Sachverhalts. Sie können zur Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens vor dem Kartellgericht, aber auch zur Einstellung führen. Es gelte die Unschuldsvermutung, betont die BWB.
Branchenuntersuchung – Bundeswettbewerbsbehörde ermittelt gegen Foodora 2026
IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2026 2026-08-31 08:38:43
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