Ein selbstständiger Masseur (54) musste sich im Landesgericht Salzburg erklären: Eine junge Frau, etwa halb so alt wie der Angeklagte, zeigte einen sexuellen Übergriff während einer Behandlung im Mai 2025 an. Die ihm vorgeworfene versuchte Vergewaltigung bestritt er vehement. Seit der Tat leidet das Opfer unter psychischen Schwierigkeiten.
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Neben dem Vorwurf der versuchten Vergewaltigung lastete ihm der Staatsanwalt eine Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, den Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses und eine schwere Körperverletzung aufgrund der psychischen Folge-Erkrankung beim Opfer an. Der im Ausland geborene und seit 24 Jahren in Österreich lebende Ehemann und Familienvater bestritt beim Prozess am Mittwoch in Salzburg: „Ich mache so etwas nicht.“ Im Detail soll er am 20. Mai 2025 ein Massage-Gerät im Intimbereich des Opfers benützt und sich danach komplett entblößt auf die Frau gelegt haben. Obwohl das Opfer sich wehrte, soll er versucht haben, sich an ihr zu vergehen. Es blieb laut Anklage aber nur beim Versuch, weil er von selbst aufhörte – ein entscheidender Punkt, wie sich beim Strafverfahren später herausstellte.„Sie hat vielleicht geträumt“Das Opfer komme schon seit 2017 jährlich zu ihm zur Massage, berichtet der Familienvater: „Sie hat selbst über Sex geredet“, antwortete er auf Nachfrage der Richterin. In einem Detail fragte die Vorsitzende näher nach: Das Opfer soll nämlich gehört haben, wie er ein Kondom neben ihr auspackte. Er wollte ihr mit dem Kondom offenbar eine Lebensweisheit mitgeben und erklärte auch, dass er seine persönlichen Gegenstände in einer Schublade an seinem Arbeitsort halte: „Damit die Kinder es nicht finden.“ Und warum sollte das Opfer die Vorwürfe erfinden? „Ich weiß nicht, sie hat vielleicht geträumt“, entgegnete er. Fakt ist: Eine Gutachterin stellte bei der jungen Frau eine Anpassungsstörung als Folge der Tat fest – das wertete das Gericht als schwere Körperverletzung. Opfer-Anwältin Sabina Moser forderte deshalb 7000 Euro Teilschmerzengeld.Letztlich wurde der Masseur wegen der Vergehen der sexuellen Selbstbestimmung sowie der sexuellen Belästigung und der schweren Körperverletzung zu acht Monaten bedingter Haft und 960 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Opfer erhielt 6000 Euro zugesprochen. Das Urteil nahm der Angeklagte sofort an – es ist rechtskräftig. Warum keine Vergewaltigung erkannte wurde? Laienhaft gesagt, hat das Gericht sein eigenständiges Ablassen vom Opfer als Rücktritt von der Straftat gewertet.
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