Zur Grossen Mendlekommission, welche kürzlich im Restaurant Rössli in Brülisau stattfand, waren die Mitglieder der fünf Bezirksmendlen eingeladen. Alle 23 Mitglieder nahmen teil, was einer Teilnahmequote von 100 Prozent entspricht.
Die Korporation Mendle, das «Gmemeck», besteht seit mindestens 600 Jahren. Die älteste Nennung geht auf das Jahr 1434 zurück. Ursprünglich bestand das Ziel darin, den weniger privilegierten Schichten der Bevölkerung des inneren Landesteils von Appenzell Innerrhoden die Möglichkeit zu geben, Vieh aufzutreiben oder auf einer Pflanzbrache Ackerbau zu betreiben. Die Zeiten haben sich geändert. Geblieben ist der Grundsatz, dass die Mendle allen Mendlegenossen miteinander gehört und das ist ein grosser Teil der Innerrhoder Bevölkerung. Passend zur nachfolgenden Teilrevision der Statuten berichtete Ständerat Daniel Fässler aus der Geschichte zur Mendle zum Thema: Erteilung von Baurechten für kleinere Wohnhäuser.
Rücktritte aus der Zentralmendlekommission
Albert Steuble wird an der diesjährigen Bezirksmendlegemeinde als Präsident der Bezirksmendle Schlatt-Haslen zurücktreten. Damit verbunden ist automatisch auch der Rücktritt aus der Zentralmendlekommission. Sein Nachfolger oder seine Nachfolgerin im Präsidentenamt der Bezirksmendle Schlatt-Haslen wird von Amtes wegen auch in der Zentralmendlekommission Einsitz nehmen. Albert Steuble ist seit 1996, also seit 30 Jahren, Präsident der Bezirksmendle Schlatt-Haslen.
Mit dem Rücktritt von Adrian Sutter als Präsident der Bezirksmendle Rüte gibt es in der Zentralmendlekommissin noch einen weiteren Wechsel. Adrian Sutter kann auf ein volles Jahrzehnt Engagement zugunsten der Mendle-Korporation zurückblicken. In der Kommission verbleiben neben dem Präsidenten Daniel Fässler die Mitglieder Mauritius Mazenauer (Bezirksmendle Appenzell), Johann Manser (Gonten) und Sepp Fässler (Schwende).
Das Protokoll der letztjährigen Grossen Mendlekommission, der Jahresbericht des Präsidenten sowie die Rechnungsablage wurden einstimmig genehmigt.
Teilrevision der Statuten
Der Entwurf der Teilrevision der Statuten war bereits vor Jahresfrist weitgehend bereinigt. Inzwischen hat die Standeskommission die Revision einer Vorprüfung unterzogen und mit Beschluss vom 20. Januar 2026 für gut befunden. Der Hauptgrund für die Teilrevision sind die ungenügenden Mitwirkungs- und Entscheidrechte der Mendlegenossen. Mit der Statutenrevision vom 22. Januar 1992 wurde die Mendlegemeinde als oberstes Organ abgeschafft. Dieser Beschluss wurde nicht an einer Mendlegemeinde und damit durch die Gesamtheit der Mendlegenossen gefällt, sondern durch die Grosse Mendlekommission. Dies wäre, wie wenn im Kanton die Landsgemeinde durch den Grossen Rat abgeschafft würde, der in der Folge alle wichtigen Beschlüsse selber fassen würde. «Wir erachten dies aus heutiger Sicht als falsch», so Daniel Fässler. «Der damalige Beschluss soll daher rückgängig gemacht werden.»
Grundsätzliche Beschlüsse, die das ganze Korporationsgebiet betreffen oder im Gesamtinteresse aller Mendlegenossen stehen, sollen durch sie gefasst werden. Dazu gehören beispielsweise Statutenrevisionen, Umzonungen sowie der Kauf und Verkauf von Grundeigentum. Bei den heutigen Statuten wäre zudem unklar, wem die Kompetenz zukommen würde, über die Auflösung der Bezirksmendlekorporationen zu entscheiden. Auf eine weitergehende Revision oder eine Totalrevision soll bewusst verzichtet werden. Die Versammlung sagte einstimmig ja zur Statutenrevision.
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Teilrevision der Mendle-Statuten beschlossen 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-04-11 15:21:26
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