Der Regierungsrat will eine Bewilligungspflicht für die Firmen einführen, die gewerbsmässig Sicherheitsdienstleistungen anbieten – und nicht für einzelne Angestellte. So würden die Unternehmen in die Pflicht genommen, heisst es in der Vorlage.
Die Mitarbeiter müssen über eine angemessene theoretische und praktische Ausbildung verfügen und sich regelmässig weiterbilden. Bei Verstössen sind Bussen möglich. Bewilligungen aus anderen Kantonen reichen aus.
Alle Fraktionen sprachen für Eintreten auf die Vorlage aus. Diskussionen gab es zur Frage, ob die Bewilligung alle drei Jahre überprüft werden muss. Dies werde auf die zweite Lesung hin geprüft, erklärte die zuständige Regierungsrätin Katrin Alder (FDP).
Details folgen in der Verordnung
Der Rat lehnte einen Antrag der SVP deutlich ab, in dem verlangt wurde, dass die geschäftsführende Person das Schweizer Bürgerrecht besitzen muss. Dieser Antrag widerspreche den Regeln der Personenfreizügigkeit, entgegnete die Vorsteherin des Departements Inneres und Sicherheit.
Viele der Details, etwa die Frage, ob ein Strafregisterauszug vorgelegt werden muss und wie allfällige Einträge darauf beurteilt werden, muss die Regierung für die zweite Lesung konkretisieren. Man werde auch den Verordnungsentwurf vorlegen, kündigte die Regierungsrätin an. Der Kantonsrat bewilligte den Gesetzesvorschlag schliesslich mit 59 Ja-Stimmen und einer Enthaltung.
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Ausserrhoder Kantonsrat regelt private Sicherheitsfirmen 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-05-04 13:28:31
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