) Der Beschluss über die Vergütung an Behördenmitglieder wurde gemäss Entscheid des Bezirksrates Schwende-Rüte vom 6. Mai 2026 angepasst. Die Anpassung beinhaltet die Grundvergütung der Ressorts des Bezirksrates sowie den Stundenansatz für die Vergütung der aufwandbezogenen Tätigkeiten. So wird rückwirkend per 1. Januar 2026 der Stundenansatz von 40 auf 55 Franken pro Stunde erhöht. Davon ausgehend werden auch die jährlichen Ressortgelder angepasst. Die Grundvergütung der Ressorts berechnet sich mit der Anzahl Stunden, welche für die Erledigung der allgemeinen Tätigkeiten angenommen wird, und mit dem Stundensatz. Neu betragen die jährlichen Grundvergütungen sämtlicher Ressorts zusammen 70’812.50 Franken (bisher 51’500 Franken). Der angepasste Beschluss kann auf der Website des Bezirks unter www.schwende-ruete.ch unter Dokumente eingesehen werden.
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Höhere Entschädigung für Behördenmitglieder 2026 IUSTITIA.BG – Investigations 2009-2025 2026-05-14 09:50:00
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